Ärger mit der Auszahlung eines Vermächtnisses

  • sehr geehrte Damen und Herrn,


    Eine Nachbarin hat mir einen Geldbetrag vermacht, da ich Sie immer geholfen habe!


    Nach dem Tod der Nachbarin habe ich vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen, in dem mir ein Geldbetrag zugesprochen wird und ich soll mich an die Fr..... die das Geld von der Nachbarin verwaltet melden.

    Dieses habe ich getan. Bei einem Anruf der Fr.... meint sie das ich nichts bekomme, da Sie Rücklagen bilden müsse und ich schon etwas bekommen hätte, Sie meint einen Betrag den ich vor ca. 3 Jahren als Schenkung für die Hilfe bekam, es könnte sogar sein das ich davon etwas zurückgeben müsste!


    Was kann ich dagegen tun?


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  • Hallo kueh


    Achtung, keine Rechtsberatung!


    Soweit ich weiß ist das so korrekt. Schenkungen der letzten 10 Jahre zählen zur Erbmasse, wobei pro Jahr vor dem Erbfall 10% weniger zugerechnet werden.


    Die Kosten, die durch den Nachlassverwalter/ die Nachlassverwaltung (z. B. Miete der Wohnung bis der Nachlass geregelt ist) entstehen, werden aus der Erbmasse beglichen.


    Ich hätte einen ähnlichen Fall. Dort müsste ein Erbe in Frankreich ausfindig gemacht werden, was ~1Jahr dauerte. Danach war von dem Nachlass nichts mehr übrig.


    Leider fürchte ich, dass du nicht viel dagegen unternehmen kannst.


    LG

    Johu

  • Die Anrechnung geschieht aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen:

    https://www.kanzlei-rainer.de/…henkung-zu-lebzeiten.html


    Mein Rat wäre, der Fr… einen Brief (Einschreiben+Rückschein, ggfs mit einem

    Zeugen zusammen) zu schreiben, das Schreiben vom Gericht als Kopie beizulegen, und um Auszahlung auf Dein Konto bitten (unbedingt mit Frist, zB 4 Wochen und Angabe der Kontoverbindungen). Du kannst ja damit enden, dass Du eine schriftliche Antwort und Schilderung aller wichtigen Angaben erbittest. Dann wirst Du sehen, was kommt und wie Du ggfs weitermachen kannst. Gut möglich, dass die Person es auch nicht besser weiß.