Aufgrund Ihrer Nebentätigkeit während der Arbeitslosigkeit sind Sie jedoch versicherungsfrei. Daher zählt diese Tätigkeit auch nicht zur Erfüllung der Anwartschaftsfrist.
Genau der Punkt ist mir unklar.
Bin ich wirklich während der gesamten Arbeitslosigkeit versicherungsfrei oder nur während der Zeit in der ich Arbeitslosengeld 1 beziehe (so würde ich nämlich den § 27 Abs. 5 SGB III verstehen: "Versicherungsfrei sind Personen, die während einer Zeit, in der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, eine Beschäftigung ausüben." )?
Die Anrechnung der Nebentätigkeit auf die Anwartschaftszeit würde ja auch eine Rolle spielen bei der Frage wie lange ich bei einer zukünftigen Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld beziehen kann.