Privat-Darlehen - Rückzahlung bei Todesfall absichern

  • Guten Abend zusammen,


    folgende Situation:

    meine Schwiegereltern haben uns mit einem privaten Darlehen zur Immobilienfinanzierung unterstütz.


    Geplant ist ihnen die Summe in Raten zurück zu zahlen, sobald sie in Rente gehen.

    Wie stelle ich sicher, dass die Schwiegereltern vor einer eigentlichen Erbreihenfolge ausbezahlt werden, sollten meine Frau und ich gleichzeitig versterben.


    In der gegenseitigen Absicherung mit einer Risiko-Lebensversicherung sind die Schulden bereits mit einbezogen. Es geht wirklich um den Fall wenn meiner Frau und mir gleichzeitig etwas passiert.


    Über Ideen und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.


    Grüße,

    Christian

  • Eventuell über eine Unfalltodversicherung - wie sonst sollte die Gleichzeitigkeit sonst eintreten? - mit entprechender - nachrangiger Begünstigungsregel? Soll heißen: Erwischt es nur (zunächst) den einen, ist der andere primär begünstigt, sekundär die Schwiegereltern zu gleichen Teilen.


    Kostet natürlich UV-Beitrag, der zwar im Idealfall vergeblich war, aber leider nicht umsonst.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo,


    ist das Privatdarlehen schriftlich vereinbart, sodass irgendwie ein Nachweis darüber geführt werden kann? Die Forderungen bestehen im angefragten Fall nach Eurem Tod ja fort, gleich ggü. welchem Darlehensgeber. (Wenn ich morgen Früh nicht mehr aufwache, sind meine Schulden aus dem Immokredit bei der ING ja auch nicht weg …)


    Insofern sehe ich gar keinen weiteren Regelungsbedarf, wenn die Schwiegereltern irgendwie den Nachweis des Kredits führen können.


    Ansonsten / Ergänzend ließe sich das sicher über ein gemeinsames Testament regeln.


    Viele Grüße

    Andreas

  • Ah, sorry - lese jetzt erst, dass es keine schriftliche Abmachung gibt. Das halte ich für unvernünftig.


    Da Du offen über Euren zeitgleichen Tod schreibst, scheue ich mich auch nicht, ein anderes unangenehmes Thema aufzuwerfen: Statistisch gesehen ist es wahrscheinlicher, dass sich Deine Frau und Du scheiden lassen als dass Ihr zeitgleich sterbt. In diesem (hoffentlich ebenfalls nicht eintretenden Fall) wünsche ich Euch, dass Ihr gemeinschaftlich alles so regeln könnt, dass es für alle passt. Alternativ (und besser) wäre es freilich, jetzt - wenn Ihr Euch noch alle über den Sachverhalt einig seid - das Darlehen und den Umgang mit ihm schriftlich zu fixieren.

  • Danke für die Rückmeldungen / Vorschläge.


    Hängt euch bitte nicht zu sehr an der Formulierung "gleichzeitig" auf...


    Entspricht eine Risiko-Lebensversicherung nicht einer Unfalltodversicherung?

    Diese ist ja vorhanden. Jetzt müssten wir nur noch schriftlich über Testament festhalten, dass der entsprechende Anteil aus der Risiko-LV bei Todesfall an die Schwiegereltern geht?

  • Eine schriftliche Vereinbarung ist meines Erachtens dringend notwendig, nicht nur der Tod sondern auch Scheidung kann dann zu bösen Unstimmigkeiten führen. Ich würde das ruhig mit allen Beteiligen besprechen und eine von allen unterschrieben, in einer Vereinbarung festhalten. Hatte einen ähnlichen Fall im Freundeskreis, wurde dann sehr teuer, da sich Anwälte mit dem Fall beschäftigen mussten.