Risikolebensversicherung sinnvoll oder nicht ?

  • Hallo,


    ich bin Single (59) und habe seinerzeit (1997) eine Risikolebensversicherung abgeschlossen um meine damalige Familie und mein Haus abzusichern. Mittlerweile bin ich aber geschieden (2000) Kinder, Geschwister habe ich nicht, die Eltern sind verstorben. Damit entfällt derzeit ein direkter Bezug zu einer Person. Das Haus besitze ich nachwievor. Ist es sinnvoll, an der bestehenden RLV festzuhalten, oder wäre es eher sinnvoll die Versicherung zu kündigen und das Geld (39 Euro mtl.) anderweitig zu parken. ?

  • Seinerzeit war die Versicherung m. E. von der damaligen Bank zwingend vorgeschrieben worden, um die Ansprüche der Bank abzusichern. Da das Haus erst in (ja man glaubt es kaum, aber) in ca. 20 Jahren abbezahlt ist, wie würde es sich dann verhalten, wenn mir etwas zustößt ?

  • Warnhinweis - keine Rechtsberatung.


    Das Haus samt Schulden geht an die Erben, ggf. auch in der weiteren Familie. Wenn es gar niemanden gibt an den Fiskus.


    Der Erbe tilgt dann die Schulden und hat dafür das Haus, ggf. geht es in eine Versteigerung.

  • Seinerzeit war die Versicherung m. E. von der damaligen Bank zwingend vorgeschrieben worden, um die Ansprüche der Bank abzusichern. Da das Haus erst in (ja man glaubt es kaum, aber) in ca. 20 Jahren abbezahlt ist, wie würde es sich dann verhalten, wenn mir etwas zustößt ?

    Was sagt denn deine aktuelle Bank dazu? Braucht die auch eine Absicherung?

  • Vielleicht ein anderer Blickwinkel:


    Du bist mit 59 doch noch nicht jenseits von gut und böse. Wer weiß, ob Du nicht demnächst eine Jemandin kennenlernst, und das ganze <3-Drama fängt dann wieder von vorne an.


    Nüchtern betrachtet: Schließt Du es für Dich aus, dass sich Deine Bedarfslage eventuell doch wieder ändern kann? Wenn ja, ists klar: kündigen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo.


    In den Jahren seit Kreditaufnahme dürfte doch einerseits der Wert des Hauses gestiegen sein (gut, vielleicht ändert sich die Einschätzung dazu auch wieder), andererseits dürfte doch auch ein gutes Stück getilgt worden sein, oder nicht?

    Daher sollte die Versicherung (insbesondere ohne an der Finanzierung beteiligte begünstigte Person) keine Bedingung für die Weiterführung der Finanzierung sein können.