Testament ändern

  • Ich habe mit meinem inzwischen verstorbenen Mann ein Berliner Testament gemacht - über einen Anwalt. Darin steht u.a., dass als "letztendliche Erben" mein Stiefsohn und mein Patenkind je zur Hälfte mein Erbe nach meinem Tod antreten. Mit dem Stiefsohn habe ich so gut wie keinen Kontakt und möchte nicht, dass er das erbt, was sich nach dem Tod seines Vaters bei mir angesammelt hat. Zwei Rechtsanwälte sagten mir, dass ich das Testament nicht mehr ändern kann, weil das Wort "letztendlich" drin steht. Leider hat der damalige Anwalt nicht darauf hingewiesen, dass ab dem Tod meines Mannes die Stunde "Null" beginnt, d.h. der Stiefsohn erbt eben auch das, was ihm nach dem Tod seines Vaters eigentlich gar nicht zusteht.

    Kennt sich jemand mit diesem Umstand aus?

  • Hallo HaTeGr und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    zunächst mal, wenn 2 RA Dir bereits eine entsprechende Auskunft gegeben haben, glaube ich nicht, dass Du hier große andere Standpunkte hören wirst.


    Wie wäre es denn damit, dass Vermögen möglichst mit 'warmer Hand' an die Menschen abzugeben die Dir zusagen (z.B. durch Schenkung?).

    So können z.B. durch eine Erwachsenenadoption auch größere Geldbeträge steuergünstig verschenkt werden.

    Einzig: Du müsstest halt nach der Schenkung noch 10 Jahre leben, weil sonst im Erbfall ein Teil der Schenkung durch die Erben zurückgefordert werden kann (sofern das dem Erben bekannt ist!).


    PS: Deinem Stiefsohn steht der Erbteil seines Vaters zu auch wenn Du keinen Kontakt mit Ihm hast.

  • Guten Tag monstermania,

    danke für Ihre Erläuterungen. Ja, die Antworten kenne ich schon. Es geht mir darum, ob ich das Testament ändern kann. Und da steht wohl das Wort "letztendlich" dagegen.

    Nun erbt der Stiefsohn eben auch von mir, also von dem, was ich in den letzten Jahren dazu gelegt habe. Das finde ich nicht richtig! Aber so ist wohl das Gesetz.

    Ich bin dabei, den Ratschlag einer Anwältin zu beherzigen: Nehmen Sie das Geld für sich und gönnen sich ein gutes Leben!!!!!

    Ich hatte mich auch nur hier gemeldet, weil in einem Newsletter stand, dass ein Testament geändert werden kann. Aber leider eben nicht immer.

  • Nun erbt der Stiefsohn eben auch von mir, also von dem, was ich in den letzten Jahren dazu gelegt habe. Das finde ich nicht richtig! Aber so ist wohl das Gesetz.

    Ja, ein Testament lässt sich aus guten Gründen oftmals nicht mehr ändern. Darum hätte man sich einen eigenen Anwalt nehmen sollen, der einen vor der Unterschrift die Konsequenzen genau erklärt.

    Aus Sicht Ihres verstorbenen Mannes hat das Testament sicherlich Sinn ergeben.

    "Hätte, Hätte Fahrradkette!", wie ein bekannter Politiker mal so schön gesagt hat.

    Ich bin dabei, den Ratschlag einer Anwältin zu beherzigen: Nehmen Sie das Geld für sich und gönnen sich ein gutes Leben!!!!!

    Diesem Ratschlag kann ich vollumfänglich beipflichten!

    Genießen Sie ohne Reue! Dafür haben Sie Ihr Leben lang gearbeitet und gespart.

  • Hallo,


    ich muss das Thema noch einmal aufgreifen. M.E. ist es ein schönes Beispiel, dass das Berliner Testament eben nicht alle Lebenslagen abdeckt. Insbesondere dann nicht, wenn es stark unterschiedliche Grade an Sympathie zwischen den einzelnen Erblassern und Erben gibt.


    Wenn ich mich auf den Standpunkt des Stiefsohnes stelle, könnte der auf seine Stiefmutter sauer sein, dass sie das Erbe seines Vaters verprassen will. Da hilft nur, den Pflichtteil nach dem Tod des Vaters einzufordern – geht bis drei Jahre nach dem Tod.


    Gruß Pumphut