Ich habe mit meinem inzwischen verstorbenen Mann ein Berliner Testament gemacht - über einen Anwalt. Darin steht u.a., dass als "letztendliche Erben" mein Stiefsohn und mein Patenkind je zur Hälfte mein Erbe nach meinem Tod antreten. Mit dem Stiefsohn habe ich so gut wie keinen Kontakt und möchte nicht, dass er das erbt, was sich nach dem Tod seines Vaters bei mir angesammelt hat. Zwei Rechtsanwälte sagten mir, dass ich das Testament nicht mehr ändern kann, weil das Wort "letztendlich" drin steht. Leider hat der damalige Anwalt nicht darauf hingewiesen, dass ab dem Tod meines Mannes die Stunde "Null" beginnt, d.h. der Stiefsohn erbt eben auch das, was ihm nach dem Tod seines Vaters eigentlich gar nicht zusteht.
Kennt sich jemand mit diesem Umstand aus?