Bewertungsreserven

  • Guten Tag,


    ich habe zum 1.11.1988 eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Versicherungsnehmer war mein Arbeitgeber.


    Die Versicherung wurde ab 1.7.2012 auf mich als Versicherungsnehmer umgeschrieben und beitragsfrei gestellt wg. Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Beginn des Rentenbezuges. Am 1.11.2014 ist die Versicherung fällig. Nach den im Netz gefundenen Infos sind Kürzungen der Bewertungsreserven bei fondgebundenen Verträgen, dass nur echte kapitalbildende Lebensversicherungen betroffen, also keine fondsgebundenen Versicherungen – ebenso wenig wie Riester-, Rürup- oder betriebliche Verträge.


    Meine Frage:
    Sind unter "betriebliche Verträge" u. a. Direktversicherungen gemeint, die von den beabsichtigten Kürzungen nicht betroffen sind?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, auch sog. klassische, also kapitalbildende Direktversicherungen sind von den Kürzungen betroffen. Das fiese ist aber, dass betriebliche Altersvorsorgen in der Regel nicht einfach kündbar sind! Da Ihr Vertrag aber sehr alt ist, mag das hier anders sein.
    Wahrscheinlich ist die Frage aber akademisch: Selbst wenn eine Kündigung zum 1.8. noch möglich wäre, kommt sie wahrscheinlich für das Gesetz zu spät (aber nicht sicher). Und zum 1.11. bekommen Sie (immerhin) die Sockelbeteiligung noch ausbezahlt.
    Mithin besteht also eher kein Handlungsbedarf.


    Beste Grüße

  • BERICHTIGUNG!!


    Guten Tag,


    ich habe zum 1.11.1988 eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Versicherungsnehmer war mein Arbeitgeber.


    Die Versicherung wurde ab 1.7.2012 auf mich als Versicherungsnehmer umgeschrieben und beitragsfrei gestellt wg. Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Beginn des Rentenbezuges. Am 1.11.2014 ist die Versicherung fällig. Von Kürzungen der Bewertungsreserven sind nach den im Netz gefundenen Infos nur echte kapitalbildende Lebensversicherungen betroffen, also keine fondsgebundenen Versicherungen – ebenso wenig wie Riester-, Rürup- oder betriebliche Verträge.

    Meine Frage:
    Sind unter "betriebliche Verträge" u. a. Direktversicherungen gemeint, die von den beabsichtigten Kürzungen nicht betroffen sind?
    Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus!