Guten Tag,
ich habe zum 1.11.1988 eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Versicherungsnehmer war mein Arbeitgeber.
Die Versicherung wurde ab 1.7.2012 auf mich als Versicherungsnehmer umgeschrieben und beitragsfrei gestellt wg. Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Beginn des Rentenbezuges. Am 1.11.2014 ist die Versicherung fällig. Nach den im Netz gefundenen Infos sind Kürzungen der Bewertungsreserven bei fondgebundenen Verträgen, dass nur echte kapitalbildende Lebensversicherungen betroffen, also keine fondsgebundenen Versicherungen – ebenso wenig wie Riester-, Rürup- oder betriebliche Verträge.
Meine Frage:
Sind unter "betriebliche Verträge" u. a. Direktversicherungen gemeint, die von den beabsichtigten Kürzungen nicht betroffen sind?