Hallo,
vielleicht kennt sich jemand mit Mietrecht aus und kann mir folgende Frage erläutern:
Folgender Sachverhalt.
Wir wohnen dieses Jahr 21 Jahre in unserer Mietwohnung und haben uns eine neue Einbauküche bestellt. Nun sind in unserer Küche viel zu wenige Steckdosen vorhanden, bisher hatten wir Dunstabzug, Spülmaschine und weiteres mit einer Mehrfachsteckdose an einer Steckdose gehabt. Nun teilte uns der Küchenbauer mit, dass das so auf gar keinen Fall geht und auch beim Einbau von den Mitarbeitern so nicht angeschlossen werden darf. Wir brauchen vier neue Steckdosen. Laut Kostenvoranschlag kostet das so ungefähr 450 Euro.
Nun meine Frage. Unser Wohnblock wurde 1972 gebaut, damals war in der Küche nur so eine eingebaute Küchenzeile vorhanden, natürlich ohne Dunstabzug und Spülmaschine.
Als wir 1994 eingezogen sind haben wir die Küchenzeile mit Zustimmung des Vermieters rausgeschmissen und uns eine neue Einbauküche gekauft.
Mit der Vermieterin haben wir gesprochen und die meinte, sie bezahlt uns den Fliesenleger, Material und Arbeitskosten, wobei wir freie Hand bei der Fliesenauswahl haben. Allerdings haben wir beim Einzug alles auf eigene Kosten gemacht, nach 21 Jahren ist es wohl gerechtfertigt, dass die Vermieterin einen neuen Boden bezahlt.
Allerdings meinte sie, für neue Steckdosen bezahlt sie nichts, das ist unsere Sache.
Stimmt das so?
Wir wollen uns auch nicht streiten, da wir gerne und vor allem günstig da wohnen
Freue mich über eure Tipps und Meinungen
Nelli