Als Mieter Wohnung untervermieten

  • Wie gehe ich am besten vor, wenn ich als Mieterin meine Wohnung für 6 Monate untervermieten möchte?


    Brauche ich die Erlaubnis meiner Vermieter (Finanztip schreibt nämlich: Wenn Du die ganze Wohnung untervermieten willst, dann muss Dein Vermieter nicht zustimmen (LG Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 64 T 65/19 ). - das macht mich stutzig und leuchtet mir nicht ganz ein.)


    Falls ich doch die Erlaubnis einholen muss, mache ich das wohl am besten schon Monate vorher, obwohl ich noch niemanden als Untermieter namentlich nennen kann, oder was meint ihr?


    Danke für eure Einschätzung:!::)

  • Ich würde auf jeden Fall den Vermieter vorher fragen, schon um ein Vertrauensverhältnis zu ihm zu pflegen. Du solltest ihm auch erklären, warum Du ein berechtigtes Interesse daran hast.


    Das Urteil verstehe ich jedoch genau anders herum. Generell hat ein Mieter das Recht zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn er seinen Vermieter um Erlaubnis fragt (und den anderen Teil selber nutzt). Nicht jedoch auf Untervermietung der kompletten Wohnung (zumindest im Fall einer Einzimmerwohnung).

    Beschluss > 64 T 65/19 | LG Berlin - Kein Anspruch auf Untervermietung der ganzen Einzimmerwohnung < kostenlose-urteile.de


    Das nächste Gericht kann aber unter etwas anderen Umständen wieder anders entscheiden. Daher solltest Du eine einvernehmliche Lösung anstreben.

  • Um hier auch meine Sicht darzulegen:

    Ich habe Wohnungen vermietet und ein Mieterpärchen kam auch mit der Bitte, an die Schwester untervermieten zu dürfen. Ich keine Ahnung und mich eingelesen. Ergebniss: Der Mieter muss den Vermieter um Erlaubnis fragen und gleichzeitig darf es der Vermieter nicht ablehnen, ausser wenn sehr gewichtige Gründe dagegen sprechen.

    Die Untervermietung einer 1-Zimmerwhng. erscheint mir als ein solcher Grund.

    Ich würde also den Vermieter fragen, dann untervermieten, und ob Du 1/2 Jahr im Urlaub bist oder im KKH, ändert doch nix an der Untervermietung, solange Du der Mieter bist. Auf dieses 1/2 Jahr-Glatteis würde ich mich nicht begeben. Allerdings solltest Du sicher sein, dass Dein Untermieter dann auch wieder auszieht. Das erscheint mir als das viel grössere Problem, so dass ich für einen Untermietvertrag ( da bist Du der Vermieter und nicht Dein Vermieter) den Mieterschutzbund um Rat fragen würde.

  • Interessante Erweiterung der üblichen Schwarz-Weiß-Betrachtung "Mieter/Vermieter".


    Der Mieterschutzbund schützt also nicht nur gegen raffgierige Ver-, sondern auch gegen schlitzohrige Untermieter? Dann lohnt die Mitgliedschaft sich ja in jeder, nicht nur in einer Hinsicht: Zumindest braucht der untervermietende Hauptmieter nicht auch gleich Mitglied bei 'Haus- und Grundbesitz' zu werden

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • In diesem Fall Mitglied bei Haus&Grund zu werden, ist übertrieben. Die Fragestellerin ist in einer Doppelrolle hier. Jahresbeitrag zahlst Du auch im Mieterschutzbund und nicht alle sind gut. Da sie/er selbst Mieter ist wäre das die erste Anlaufstelle.

  • Xenia

    Hat den Titel des Themas von „Liebe Community“ zu „Als Mieter Wohnung untervermieten“ geändert.
  • Bitte doch einmal Frau Dr. Schön auf den Punkt aufmerksam machen und prüfen, ob im Ratgeber „Untervermietung“ https://www.finanztip.de/untermiete/ eine Korrektur erforderlich wäre.


    Gruß Pumphut

    Hallo zusammen,

    so lautet der Gesetzestext zur Erlaubnis bei der Untermiete:

    § 553 BGB:
    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums :!:einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.


    Es geht grundsätzlich immer um einen Teil der Wohnung. Ein Anspruch auf Erlaubnis zur Überlassung der ganzen Wohnung scheidet in der Regel aus.

    Bei nur vorübergehender einmaliger Ortsabwesenheit kommt ausnahmsweise Anspruch auf Erlaubnis für zeitlich begrenzte Überlassung der gesamten Wohnung in Betracht, wenn dem Mieter nicht zugemutet werden kann, die Wohnung zu kündigen.

    Ist der Vermieter einverstanden ist das alles kein Problem, als Mieter hat man aber keinen Anspruch darauf, die Erlaubnis für die Untervermietung der gesamten Wohnung zu bekommen.

  • Hallo Frau Dr. Schön

    als Mieter hat man aber keinen Anspruch darauf, die Erlaubnis für die Untervermietung der gesamten Wohnung zu bekommen.

    Sehe ich auch so.


    Ihre Formulierung im Ratgeber Untervermietung:


    „Wenn Du die ganze Wohnung untervermieten willst, dann muss Dein Vermieter nicht zustimmen (LG Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 64 T 65/19 )“


    habe wohl nicht nur ich sondern auch die TE und Hornie so verstanden, dass die Zustimmung des Vermieters für die Untervermietung im Spezialfall ganze Wohnung nicht erforderlich ist. Vielleicht könnten Sie eine etwas weniger missverständliche Formulierung verwenden.


    Gruß Pumphut