Übertragung von ETF an Enkelkinder

  • Guten Abend Forum,

    ich habe vor für meine Enkel einen ETF-Sparplan einzurichten, 25 Euro monatlich. Ich werde es auf meinen Namen einrichten. Irgendwann, so in 18 Jahren, werde ich dann einen Depotübertrag machen. Den Depotübertrag wird meines Wissens die Bank als Verkauf ansehen und die Abgeltungssteuer wird dann fällig werden.

    Aus diesem Grund wäre meiner Ansicht nach eine Schenkung sinnvoll (Freibetrag 200000 Euro). Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es da eine 10 Jahres Frist gibt, bin mir da aber nicht sicher.

    Liege ich mit meinen Vorstellungen richtig? Gibt es noch mehr zu beachten?


    Wünsche euch noch einen schönen Abend.

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung


    Es ist richtig, dass es eine rollierende 10-Jahres-Frist gibt, d.h. alle Schenkungen und ggf- die Erbschaft werden in dieser Frist gemeinsam betrachtet. https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__14.html


    Freibetrag sehe ich auch so s. https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html


    MMn ist ein Depotübertrag auch als Schenkung möglich. s. dazu ein entsprechendes Formblatt (Seite 2, zweites Kästchen links) https://www.sbroker.de/pdf/depotuebertrag.pdf


    Der beschenkte Enkel muss dann bei Verkauf die Steuern seit Erwerb durch Dich, also für 18 Jahre zahlen. Hier die Möglichkeit des steuerfrei-machens erwägen durch Übertragen solange noch keine eigenen Einkünfte da sind.

  • Der beschenkte Enkel muss dann bei Verkauf die Steuern seit Erwerb durch Dich, also für 18 Jahre zahlen. Hier die Möglichkeit des steuerfrei-machens erwägen durch Übertragen solange noch keine eigenen Einkünfte da sind

    Das ist ein wirklich hilfreicher Hinweis...



    Es ist richtig, dass es eine rollierende 10-Jahres-Frist gibt, d.h. alle Schenkungen und ggf- die Erbschaft werden in dieser Frist gemeinsam betrachtet

    Das habe ich nicht so ganz verstanden. Heißt das, dass ich auch nach 16-18 Jahren problemlos eine Schenkung durchführen kann, natürlich im Rahmen des Freibetrages?

  • Bin mir über die Frage nicht sicher; Ob jetzt der Sparplan 8 oder 18 Jahre gelaufen ist spielt keine Rolle. Es werden die Anschaffungsdaten mit übertragen. Man könnte also auch einen Sparplan machen und später etwas anderes übertragen, z,B, einen steuerfreien Bestand von vor 2009.

  • Hier die Möglichkeit des steuerfrei-machens erwägen durch Übertragen solange noch keine eigenen Einkünfte da sind.

    Hier dann ggf. eine NV-Bescheinigung für die Enkel besorgen. Dann steht bei einem Schüler nicht nur der Sparerfreibetrag dafür zur Verfügung.