Handwerkerleistungen bei unentgeltlicher Nutzung durch die Mutter

  • Hallo,


    ich habe eine Frage. Ich habe vor einigen Jahren mein Elternhaus von meiner Mutter gekauft. Da meine Mutter nur eine kleine Rente bekommt, habe ich es nicht an sie vermietet, sie wohnt kostenfrei darin und zahlt nur die verbrauchsabhängigen Kosten. Alle anderen Kosten zahle ich. Ich habe jetzt das Haus mit Hilfe der KfW saniert, die Kosten übersteigen jedoch die zugesagte KfW-Finanzierung. Ich wohne selbst nicht in dem Haus, halte mich aber im Schnitt alle zwei Wochen das Wochenende dort auf. Die KfW hat das als selbst genutzt eingestuft, weil keine Vermietung vorliegt. Wie sieht das bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Handwerkerleistungen aus? Kann ich Handwerkerrechnungen trotz der Tatsache, dass ich dort nicht wohne, absetzen? Die Arbeitskosten für Wartung von Heizung, Gastank und Kläranlage sowie die Schornsteinfegerrechnung hat das Finanzamt bisher immer anerkannt.


    Vielen Dank schon mal im Voraus!


    MfG


    fritzi666

  • Schau ins EStG! Einschlägig ist § 35a EStG.


    Und da heißt es in Abs. 3:

    • 3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Der Satz 2 schließt also aus, dass Du die Steuerermäßigung in Anspruch nimmst, wenn für diese "Maßnahme" bereits zinsverbilligte Darlehen gewährt wurden. Ich gehe davon aus, dass das bei Deinem KfW-Kredit der Fall ist.


    Nachdem Gesetzeswortlaut gilt dies für die komplette Maßnahme. Dass der Aufwand höher ist als der öffentlich geförderte Kredit, spielt hier insoweit keine Rolle.


    Also musst Du die Handwerkerrechnungen aus Deinem privaten Geldbeutel bezahlen.