Guten Tag, ich werde im September 64
Meine Regelaltersrente würde am 01.10.2024 beginnen.
Vom 01.08.2019 an wurde ich arbeitslos und habe 24 Monate Arbeitslosengeld 1 bezogen.
Die Agentur für Arbeit hat für die zwei Jahre auch die Beiträge meiner PKV übernommen und bezahlt
Seit dem 01.08.2021 bin ich wieder berufstätig und zahle Beiträge in die Sozialversicherung ein.
Jetzt zu meiner Frage, wenn ich nun erneut arbeitslos werde, welchen Anspruch hätte ich auf Arbeitslosengeld 1 und würde die Agentur für Arbeit auch die Kosten der PKV übernehmen.
Ich bin in der Planung für meinen Renteneintritt und möchte wenn möglich keine Rentenabschläge in Kauf nehmen.
Ich bedanke mich im Vorraus für Eure wertvollen Ratschläge.
Liebe Grüße Gabriele