Familienrecht

  • Danke muc,


    Warum ich frage ist unter anderem weil ich gehört habe wenn man in der Ehe eine Beziehung eingeht mit dem Willen daraus eine Lebenspartnerschaft zu gründen spricht dies dafür den Unterhalt verwirkt zu haben.
    Und leider nein die ex Frau bekommt Unterhalt meinem Bekannten bleibt nur der Freibetrag.

  • Bei der Beziehung müsste es sich um eine "verfestigte Lebensgemeinschaft" handeln, damit Verwirkung eintritt.
    Ich frage mich allerdings, weshalb die Ex-Frau überhaupt Unterhalt bekommt, wenn sie vollzeitig arbeitet.


    Hier ist eine anwaltliche Beratung angezeigt! Möglicherweise kann der geschiedene Ehemann eine Menge Geld sparen.

  • Danke muc,


    Warum ich frage ist unter anderem weil ich gehört habe wenn man in der Ehe eine Beziehung eingeht mit dem Willen daraus eine Lebenspartnerschaft zu gründen spricht dies dafür den Unterhalt verwirkt zu haben.
    Und leider nein die ex Frau bekommt Unterhalt meinem Bekannten bleibt nur der Freibetrag.
    Unterhalt bekommt sie weil Sie weniger wie er verdient. Alles wird zusammen gerechnet und dann durch zwei geteilt! Damit niemand einen Nachteil hat und schlechter gestellt ist. Des weiteren wird der Firmenwagen mit geltwerten Vorteil gerechnet sowie das Haus. Dadurch entsteht eine Riesen Summe. Um es überspitzt zu sagen Auto wird mit Ketchup gegessen und Haus mit Majo!

  • Hallo zusammen!


    Wie ist es generell mit dem Thema "Unterhalt an Eltern zahlen"?
    Folgender Sachverhalt besteht bei mir:


    Mein Vater ist verheiratet, es besteht keinerlei Kontakt von meinen Geschwistern und mir.
    Das Verhältnis zu ihm und seiner Frau ist quasi nicht existent.
    Da er selbstständig ist, zahlt er nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
    Auch ansonsten hat er keine finanziellen Mittel, außer sein monatlicher Verdienst.


    Muss ich im Krankheitsfall oder im Alter (Pflegeheim, etc.) mit meinen Geschwistern für ihn aufkommen oder seine Ehefrau?
    Wer ist hier zahlungspflichtig? Ehepartner oder Kinder?


    Vielen Dank für eure Antworten

  • Beide sind unterhaltspflichtig. Die Kinder sind als Abkömmlinge gem. § 1601 BGB unterhaltspflichtig, die Ehefrau gem.
    § 1560 BGB. Ob Sie und Ihre Geschwister Kontakt zum Vater und zu Ihrer Stiefmutter haben oder nicht, ist unerheblich.


    Es gibt jedoch eine Reihenfolge in der Unterhaltspflicht. Lesen Sie dazu § 1608 Abs. 1 BGB. Zunächst haftet der Ehegatte. Das ist in diesem Fall also Ihre Stiefmutter. Doch wenn Sie selbst bedürftig ist, sind Sie und Ihre Geschwister verpflichtet.
    Voraussetzung ist allerdings, dass Sie überhaupt leistungsfähig sind.

  • Danke für die Antwort!


    Wie sieht es dahingehend aus, wenn sich die skrupellose Ehefrau im Krankheitsfall ihres Ehemannes (Pflegeheim, etc.) zuvor scheiden lassen würde? Wer wäre dann zahlungspflichtig?


    Lohnt es sich generell beim Notar etwas aufsetzen zu lassen, damit ich und meine Geschwister im Fall der Fälle nicht aufkommen müssten?
    Oder ist es nicht möglich, sich quasi im Vornherein von der Unterhaltspflicht durch ein notarielles Schreiben "schützen zu lassen"?

  • Nein,es ist NICHT möglich!


    Entschuldige,daß ich deutlich werde:


    Es gibt zwei Dinge,die Dir offensichtlich nicht klar sind:


    a)Deine direkte Abkommenschaft von Deinem Vater bedeutet,daß Du (evtl.mit-)zahlungspflichtig bist,
    b)von Dir stammende(auch notariell beglaubigte) Erklärungen etc irgendwelcher Art sind komplett irrelevant!


    Das einzige was zählt,ist,daß Deine Nichtleistungsfähigkeit offiziell(nach genauster Prüfung Deines wirtschaftlichen "Werdegangs" und Status)festgestellt wird.Dafür wirst Du bis "aufs Hemd" ausgezogen.


    Allerdings gibt es auch nicht gerade geringe Freibeträge,die Dir je nach Situation(z.b.Kinder in der Ausbildung etc) angerechnet werden können.


    Du kannst natürlich auch Dein Hab und Gut veräußern und Dich unauffindbar in der Sahara ansiedeln.


    Meine Empfehlung:investiere in einen Fachanwalt für Fragen dieser Art,lege die Karten auf den Tisch.Aber zuvor:stelle Dich den Realitäten gemäß den gesetzlichen Regelungen,die Dir muc schon genannt hat.Alles weitere ergibt sich dann.Und bitte nimm Abstand von irgendwelchen Verschwörungstheorien wie z.b.der "skrupellosen Ehefrau" oder ähnlichem ............

  • @arnlinger
    Das Unterhaltsrecht trennt grds. zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt. Somit kann der eine Posten auch nicht steigen, wenn der andere wegfällt. Dies ist insb. damit zu begründen, dass die jeweilige Unterhaltsart ihren eigenen Zweck erfüllt. Kindesunterhalt dient der Erziehung und Förderung des Kindes, während Ehegattenunterhalt zur Abfederung des schwächeren Eheprtners nach der Trennung gedacht ist. Somit besteht zwischen diesen beiden Unterhaltsarten keinerlei Abhängigkeitsverhältnis.


    VG, Juri