1 Prozent Regelung

  • Moin,


    meine Frau hat sich am 01.04.2022 in der aufsuchenden Familientherapie selbständig gemacht!

    Wir wollen uns nun ein E-Auto leasen und das sowohl privat als auch "dienstlich" (ca. 40 %) nutzen!

    Um beim Finanzamt die sogenannte 1%-Regelung geltend zu machen hier nun meine Frage:


    Muss das Fahrzeug auf meine Frau zugelassen sein oder kann es auch wie bisher auf mich zugelassen sein und

    meine Frau kann trotzdem die 1%-Regelung beim Finanzamt geltend machen!


    Das Fahrzeug ist das einzige Fahrzeug das wir haben.!


    Danke im voraus und Gruß aus Schleswig-Holstein..;-)


    Bolko Marschall

  • Hallo,


    ich würde vermuten, dass sich das Fahrzeug in der Bilanz der Firma befinden muss. Nur dann kann dieses einem Mitarbeiter m.E. als geldwerter Vorteil angerechnet werden. Allerdings kann ja niemand hier ausschließen, dass sich in den Untiefen des Lohnsteuerrechts nicht noch etwas versteckt. :)


    Da ich aber keine steuerberatende Auskunft erteilen möchte, empfehle ich letztendlich den Steuerberater der Firma auf diesen Sachverhalt anzusprechen.


    Viele Grüße

  • Meine Meinung als Unternehmer:

    Mein gekaufter PKW ist ein Firmenwagen, der Privatanteil wird mit 1% versteuert.

    Das Wort Bilanz vergessen wir am besten. Die Abschreibung erfolgt per EÜR als Betriebsausgabe und die 1% als Betriebseinnahme. Regelbesteuerung.


    Das Auto muss im Prinzip auf die Ehefrau zugelassen sein. Aber dies spielt hier keine Rolle, da Firmenwagen zu mindestens 50% gewerblich genutzt werden müssen.


    Wahrscheinlich Kleinunternehmerregelung?


    Ich würde das Fahrzeug gewerblich leasen, da die Leasingraten deutlich billiger sind.

    Nutzung erfolgt privat, da auch dann die Kfz-Versicherung preiswerter ist.