Sondertilgung zum 30.6. - wann muss Überweisung spätestens angestoßen werden?

  • Hallo liebe Community!


    Ich möchte sondertilgen und habe dazu bis zum 30.6. Zeit.

    Da ich noch auf den Eingang von Geld warte, das ich dafür nutzen möchte, werde ich langsam unruhig - kann mir jemand sagen, welches Datum relevant ist, damit die Sondertilgung noch für dieses Jahr zählt? Also das Datum meines Überweisungsauftrags an die kreditgebende Bank oder zählt das Datum, an dem das Geld bei der Bank eingegangen ist? Reicht es, wenn ich den Auftrag am 30.6. erteile?


    Danke für eure Rückmeldungen!

  • Bei einer fremden Bank: Beauftragung also spätestens am Vormittag des 29.06. oder als Echtzeitüberweisung am 30.6.

    Wenn Girokonto und Kredit bei der gleichen Bank, sollte eigentlich der 30.6. reichen, würde ich dort nachfragen.

  • I.d.R. muss das Geld bis zum 30.06. auf dem Konto des Empfängers sein.


    Aber Achtung:

    Je nach Bank kann es erforderlich sein die Sondertilgung vorher schriftlich anzukündigen oder diese bucht das Geld sogar selbst zum Stichtag vom Referenzkonto ab.

    Dazu gibt es auch Konstellationen die dafür eine 30-tägige Vorlaufzeit haben.


    In diesen Fällen wird die Annahme des Geldes als Sondertilgung verweigert wenn man es einfach überweist.