Inbetriebnahmegebühr von PV-Anlagen durch Netzbetreiber

  • Ich habe in der letzten Woche eine Rechnung der Stadtwerke München (SWM) erhalten, die mich aufforderten, für die Inbetriebnahme meiner neuen PV-Anlage (14,82 kWp) 140,42 EUR zu zahlen.


    Nach kurzer Recherche im Internet bin ich darauf gestoßen, dass diese Forderung der SWM unberechtigt ist.

    Zum Einen ist die Inbetriebnahme der Anlage gar nicht durch die SWM erfolgt, sondern durch meinen Elektriker (was gemäß § 10 Absatz 1 EEG rechtmäßig ist). Einzig haben die Stadtwerke als Messstellenbetreiber meinen Stromzähler in einen Zwei-Wege-Zähler getauscht um die Einspeisemenge des Stroms ermitteln zu können (hierfür können Gebühren anfallen, bisher kam aber bei mir noch nichts).

    Zum Anderen steht in § 7 Absatz 1 EEG, dass "Netzbetreiber dürfen die Erfüllung Ihrer Pflichten nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen" - dazu zählen auch Versuche, PV-Anlagenbetreiber mit einer Verzögerung oder Verweigerung des Netzanschlusses zu einer Anerkennung von unberechtigten Zahlungsansprüchen zu nötigen.

    Außerdem erging am 30. August 2021 am Amtsgericht Brakel ein rechtskräftiges Urteil, wonach "der Netzbetreiber keinen Anspruch gegen den PV-Anlagenbetreiber auf Zahlung der Inbetriebnahme hat." (Az. 7 C 127/21)


    Dies habe ich alles gestern den Stadtwerken München per Mail geschrieben und um Stornierung der Rechnung gebeten.

    Und siehe da: Heute kam per Mail, dass meine Rechnung storniert sei und ich keine weiteren Kosten zu tragen habe.


    Hat jemand anderes auch bereits Erfahrung damit gemacht?

    Ich denke, dass Leute, die eine PV-Anlage planen, das wissen sollten und nicht in eine Falle tappen!