Hallo zusammen,
Ich bin angestellte Ärztin und zahle in das Versorgungswerk ein und habe eine Befreiung von der Rentenversicherung.
Muss ich meine Beiträge an das Versorgungswerk bei der Steuererklärung noch extra angeben oder ist dies bereits erledigt, da es ja auch auf dem Lohnsteuerbescheid erscheint? Im Mantelteil gibt es eine Zeile dafür aber ich bin mir unsicher ob es dann nicht doppelt aufgeführt wird. Wenn ich da meine Beiträge eingebe erhöht sich meine Rückzahlung nämlich deutlich.
Vielen Dank für eure Hilfe!