Steuererklärung Versorgungswerk Ärzte

  • Hallo zusammen,

    Ich bin angestellte Ärztin und zahle in das Versorgungswerk ein und habe eine Befreiung von der Rentenversicherung.

    Muss ich meine Beiträge an das Versorgungswerk bei der Steuererklärung noch extra angeben oder ist dies bereits erledigt, da es ja auch auf dem Lohnsteuerbescheid erscheint? Im Mantelteil gibt es eine Zeile dafür aber ich bin mir unsicher ob es dann nicht doppelt aufgeführt wird. Wenn ich da meine Beiträge eingebe erhöht sich meine Rückzahlung nämlich deutlich.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo.


    Spontan würde ich die Beiträge in der entsprechenden Zeile angeben, streichen kann das Finanzamt hinterher noch immer.


    Aber ich gehöre nicht den steuerberatenden Berufen an, daher ist das jetzt nur eine Mutmaßung. :saint:

  • Beiträge an Versorgungswerke werden wie freiwillige Beiträge an die GRV nicht elektronisch gemeldet, müssen also zwingend angegeben werden, es sei denn man möchte gerne Geld an Christian Lindner spenden.

  • Alles klar, ich habe es jetzt angegeben und bin gespannt ob es durch geht. Wenn ja habe ich die letzten Jahre sehr viel Geld verschenkt, aber darüber darf ich gar nicht nachdenken. Ich hatte das schon zig mal recherchiert und sogar einen Steuerberater gefragt aber es hieß immer nein…

    Vielen Dank für die Antworten!

  • Hellogoodbye , das ist ja wirklich unglücklich gelaufen. Wenn die vergangenen Steuerbescheide schon bestandskräftig sind, gibt's leider auch kein mehr Geld zurück. Siehe dazu den hier verlinkten Artikel aus dem Ärzteblatt (ich dachte immer das lesen alle Ärzte? ;) ) und das hier etwas näher beschriebene Urteil des FG Köln.


    Damit Sie bei Ihrer Steuer künftig kein Geld mehr verschenken gibt's zwei Möglichkeiten:

    1. Sie suchen sich einen guten Steuerberater - bei Ihrem Einkommen m.E. der sinnvollste Ansatz und eine lohnende Investition.
    2. Sie besuchen am 31.12. den Discounter Ihres Vertrauens und besorgen sich für 6,90 EUR das gute Aldi Einkommensteuerprogramm. Darin wird auch das Thema Versorgungswerk gut geführt abgefragt und anschließend korrekt in der ESt-Erklärung vermerkt.

    Ergänzend könnten Sie mal nach einem mit dem Thema Versorgungswerk bestens vertrauten, auf Mediziner spezialisierten Finanzberater mit steuerrechtlicher Zusatzqualifikation googeln, der für seine Arztkunden immer mal wieder nützliche Tipps hat. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.