Was genau bedeutet "Beurkundeter Kaufvertrag personifiziert auf die Antragsteller. Lastenfreie Übertragung. Belastungsvollmacht für Grundschulden über mind. € 700000 muss enthalten sein."?

  • Hallo Zusammen,


    wir sind gerade dabei, ein Neubauprojekt zu kaufen. Wie der Bauträger uns erklärt hat, Kaufen des Grundstücks und das Bauen sind zwei verschiede Dinge. Das heisst, wir unterschreiben einen Vertrag mit einem Vermittler wegen dem Grundstück (Der Vermittler ist eine Bank) und einen Vertrag wegen dem Bauen mit dem Bauträger.

    Das hat uns den Vorteil, dass wir die Grunderwerbsteuer nur beim Grundstück zahlen müssen.


    Wir haben einen Finanzierungs-Antrag erstellt und eine Zusage bekommen.

    Jetzt haben wir folgende E-Mail von der Bank erhalten:


    Bitte reichen Sie uns für die Vertragserstellung noch folgende Unterlagen ein:


    - Beurkundeter Kaufvertrag personifiziert auf die Antragsteller. Lastenfreie Übertragung. Belastungsvollmacht für Grundschulden über mind. € 700000 muss enthalten sein.


    Kann jemand bitte mir helfen, was genau damit gemeint ist?


    Unser Grundstücks-Vermittler hat mir nur einen Vertragsentwurf geschickt und gesagt, die Bank muss erstmal etwas beim Grundschuld erledigen und erst danach können wir einen Termin beim Notar vereinbaren und den Vertrag unterschreiben.

    Aber auf der anderen Seite, ohne "Beurkundeter Kaufvertrag" können wir keinen Vertrag mit der Bank unterschreiben. Wie ist der normale Ablauf? Was sollten wir jetzt tun?


    Ausserdem verstehe ich auch nicht was genau mit "Lastenfreie Übertragung. Belastungsvollmacht für Grundschulden über mind. € 700000 muss enthalten sein" gemeint ist.


    Wir haben den Bauvertrag der Bank schon vorgelegt und wir können den Grundstücksvorvertrag auch vorlegen. Der Rest (ca. 100,000 Euro) ist die Kosten für Baunebenkosten, wie Hausanschlusskosten, Malen, Tapezieren, Pflasterung, etc. die nur Schätzungen sind. Sollen wir für alle einzelne Fälle ein Angebot vorlegen?


    Und wenn wir das machen, können wir immer noch die Grunderwerbsteuer nür beim Grundstück zahlen?


    Vielen Dank im Voraus,

    Anika




  • Vorerst sollte einem der Vermittler, hier die Bank direkt, das verdeutlichen.


    Erstaunlich, dass es eines Forums bedarf, sich seinen persönlichen Kredit für seine Lebensinvestition erklären zu lassen.

  • Da es hier keine verbindliche Rechtsberatung gibt, sollten Sie ein paar Euro in die Hand nehmen und jemand fragen der vom Fach ist. Kostet dann zwar aber es ist dafür eine Auskunft von Fachpersonal.

  • Hallo ihr beiden, ich hatte Referat Janders sofort direkt geschrieben. Sorry, falls hier ein Verstoß aufgrund des PM-Angebots vorliegt. Kann ich das einfach korrigieren oder wie wollt ihr hier damit umgehen? Viele Grüße, Daniel


    Nachtrag:

    ohje - man kann hier seine Beiträge nachträglich nicht korrigieren? :-/

  • Danke. Ich achte noch mehr darauf künftig ;)


    Hintergrund meines PM-Angebots war wirklich nur dem geschuldet, dass ich das Anliegen von Anika für ungeeignet halte, das alles in einem Forum öffentlich auszubreiten.