Ein PC wird für zwei Gewerbe verwendet.
Wie ist es mit den abziehbaren Vorsteuerbeträgen in UStVA?
Ein PC wird für zwei Gewerbe verwendet.
Wie ist es mit den abziehbaren Vorsteuerbeträgen in UStVA?
??
Ich erstelle für meine 4 Unternehmen nur eine UStVa. Da kommt alles rein.
Erst bei der EÜR wird's getrennt.
Ich habe für jedes Gewerbe eine Steuernummer.
In Formular UStVa passt nur eine Steuernummer.
Hatte ich auch bekommen. Hat mich nicht sonderlich interessiert. Ich habe bis heute immer meine erste Steuernummer genutzt. Auch beim Gewerbe meiner Frau.
Nimm einfach den PC für das Gewerbe mit dem höchsten Umsatz. Insbesondere, wenn du unter 24.000,- Euro Gewinn kommen willst.
Hat auf das Gesamtergebnis der Steuererklärung keinen Einfluss.
Wenn du's aber genau haben willst, teile einfach die Beträge. 50% hier und 50% dort.
Meine beiden PC's sind jeweils 50% privat und 50% gewerblich. Somit buche ich jeweils 50% der Rechnungen als gewerblich auf das Gewerbe mit dem höchsten Umsatz.
Nur so nebenbei: Warum 2 PC's? Ein PC ohne Internet u.a. für Buchhaltung. Absolut sicher. Keine Viren & Co.
Wenn ihr ein Gewerbe betreibt, dann solltet ihr euch ein paar Basics aneignen. Sonst freut sich irgendwann die BP.
Wenn ihr ein Gewerbe betreibt, dann solltet ihr euch ein paar Basics aneignen. Sonst freut sich irgendwann die BP.
Was ist mit Basics gemeint?
BP? Betriebsprüfung? Bundespolizei? Blauer Pudel? Bittere Praline?
Wahrscheinlich Betriebsprüfung.
Soll wohl regelmäßig erstmals im 3. bis 4. Jahr der Unternehmung erfolgen. (Hörensagen)
Dann bin ich aber mehr als 10 Jahre überfällig.
Bei Steuern von jährlich unter 5.000,- Euro würde sich dies auch kaum lohnen.
Nun weiß ich aber immer noch nicht, was mit Basics gemeint ist.
Dann bin ich aber mehr als 10 Jahre überfällig.
Bei Steuern von jährlich unter 5.000,- Euro würde sich dies auch kaum lohnen.
Bei mir seit über 30 Jahren ...
Basics, sofern man keinen Steuerberater hat und selber Hand anlegt:
- Was sind formelle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.
- Was sind notwendige Rechnungsangaben.
- Bei mehreren Betrieben: Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Welche Steuernummer ist für welche Erklärung zu verwenden.
- Wann darf ich Vorsteuer ziehen (Zeitpunkt).
- Wann muss ich die Umsatzsteuer abführen (Zeitpunkt).
- Aktivierung von Wirtschaftsgütern.
- Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen.
- Teilbarkeit von Wirtschaftsgütern.