Hallo,
kann ich meine Tochter - jetziger Beruf Bilanzbuchhalterin - aufgrund ihrer erstmaligen Ausbildung als Steuerfachangestellte auch als Steuerberaterin angeben?
Gelten dann auch die verlängerten Abgabefristen?
Ich bitte um Erläuterung - vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
OleOskar