Pflegepflichtversicherung

  • Warum finde ich- als Privat Versicherter - bei Ihrem Tip " Wer muss sich versichern? " keine gesetzliche Grundlage wonach die Private Krankenversicherung die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung berechnen muss. Meine PKV hat in den Jahren 2019 und 2020 meine Pflegeversicherungsbeiträge um 83% erhöht; dieses habe ich nicht akzeptiert und nicht gezahlt. Meiner Anfrage nach dem Grund und der gesetzlichen Grundlage für diese Erhöhung hat die PKV bisher nicht ausreichend beantwortet. Daher meine Frage, gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage für die Beitragsberechnung der Pflegepflichtversicherung? Im SGB XI hat der Gesetzgeber alles geregelt, dass bei der PKV die Leistungen genau wie bei gesetzlich Versicherten gezahlt werden und das der Beitrag der privat Versicherten den Höchstbeitrag der gesetzlich Versicherten nicht übersteigen darf, aber zu der Beitragberechnung habe ich nichts gefunden.

    Mit freundlichen Grüssen Kurt Rennert

  • Kurt1943 , darf ich fragen, wie viel Sie in Ihrer PKV aktuell für Ihre private Pflegepflichtversicherung bezahlen?


    Eine prozentuale Erhöhung um 83% liest sich erst mal heftig. Wenn die Basis allerdings bei z.B. 40 EUR lag, wäre eine Erhöhung um einen absoluten Betrag von 24 EUR auf jetzt 64 EUR vielleicht nicht mehr ganz so bedrohlich.


    Ist Ihnen bewusst, dass Sie in der GKV im Höchstbeitrag (normalerweise der Benchmark für privat Krankenversicherte) 159,64 EUR zahlen würden?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Gegen Beitragserhöhungen der PPV ist übrigens der kostenfreie Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.

    Die Beiträge sind für alle gestiegen, vor allem wegen den ganzen Pflegereformen.


    Wenn man Geld sparen will, gibt es genug andere Baustellen, wo es leichter geht.

  • Die Beiträge sind für alle gestiegen, vor allem wegen den ganzen Pflegereformen.

    Nicht zu vergessen der temporäre Corona-Zuschlag von 3,40 EUR. :)

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  • Hier:

    https://www.rechtsprechung.nie…ml=bsndprod.psml&max=true


    Im Rahmen der ganzen Beitragsstreitigkeiten mit den PKVen wird das Verfahren vor den Landgerichten aber oftmals wohl aus Effizienzgründen nicht abgetrennt. Jedenfalls in vielen Urteilen die ich überflogen habe.


    Die Zeit kann man sich aber auch sparen, denn dann darf man sich höchstwahrscheinlich mit der bekannten Kanzlei BLD vor dem Sozialgericht streiten.

  • Alexis , demnach hast Du am Anfang ca. 30€ pro Monat gespart, jetzt sogar 40€ pro Monat.


    Auch meine PV ist zum 1.1.22 um 48% nach oben gesprungen: Von 29,91€ auf 44,25€.

    Kann mir aber weiterhin die Butter auf den Brötchen leisten ^^

  • Hornie,

    so ein Zufall: Exakt Deine vorherigen 29,91 € habe ich 1995, zum Start der GPV, berappen müssen. Damals allerdings noch in Gestalt des auf 58,50 DM begrenzten Höchstbeitrags.

    (Der spätere Umrechnungskurs war 1,95583 DM = 1,000 €.)


    Frage nachgeschoben: Wenn Du jetzt, zum 1.1.22, diese Erhöhung um > 14 € hattest: Steckst du in einem anderen Tarif als dem PVN? PVB eventuell?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Bei 34 EUR Pflegepflichtversicherung sind das ja gleich 10%! 8|:)

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  • Jetzt weiß ich endlich, wie man auf 5.458 Beiträge kommt ;)

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  • Ich würde sagen geht digital am besten. :)

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  • Steckst du in einem anderen Tarif als dem PVN? PVB eventuell?

    Nein, PVN.

    Es gibt offensichtlich größere Preis-Unterschiede zwischen den PVs.

    Der Tarifbeitrag wäre aber 69,94€. Ich habe einen Beitragsnachlass, vermutlich da ich noch nie eine Leistung beansprucht habe :/

  • Hornie
    Kann es eventuell sein, dass die 69,94 Dein Beitrag wären, wenn Du 2022 neu eingetreten wärst? Du aber deshalb nur 44,25 € zahlen musst, weil Du schon etliche Jahre in dem Tarif PVN drin steckst? Unabhängig davon, ob schon Leistungen empfangen oder nicht?


    Mein Beitrag ist aktuell 83,36 €, und ich stecke inzwischen 27 Jahre im PVN, bisher ohne Leistungen aus dem Tarif. Würde ich heute mit 3x23 neu einsteigen, würde ich deutlich mehr bezahlen als die 124 € des TE Kurt1943, der, so schätze ich mal, die 3x23 bereits 10 Jahre hinter sich haben dürfte..

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  • Ich habe einen Beitragsnachlass, vermutlich da ich noch nie eine Leistung beansprucht habe :/

    Das könnte nur dann klappen, wenn Versicherte, die Leistungen beanspruchen, mehr zahlen würden. :)


    Auch bei der Pflegepflichtversicherung werden Risiken im Kollektiv ausgeglichen. Jemand, der nie Leistungen abruft, zahlt genau so viel wie ein "Kranker". Der Beitrag wird nach Eintrittsalter und persönlichem Pflegerisiko beim Abschluss bemessen und steigt mit den Jahren aufgrund der "Pflegeinflationsrate", nicht aber wegen individueller Krankheit oder persönlichem Älterwerden. Beides ist einberechnet. Anders wenn das Kollektiv entgegen der Kalkulation über- oder unterdurchschnittlich pflegebedürftig oder alt wird. Dann können Beiträge auch aus diesem Grund steigen oder sinken. Für Versicherte, die mindestens fünf Jahre privat kranken- oder pflegeversichert sind, darf der Beitrag der privaten Pflegeversicherung (PPV) jedoch den Höchstbeitrag der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) nicht übersteigen.


    Weitere Infos zu dem Thema gibt's unter https://www.pkv.de/wissen/pfle…pflegeversicherung/#c1435. Diese von dort stammende Grafik zeigt den Verlauf der Beiträge von SPV und PPV von 1995 bis 2021:

  • In der zuvor gezeigten Grafik kann der Anfangswert für PPV nicht stimmen. Ich selbst war 1995 42 Jahre alt, und mein Beitrag wäre damals 58,52 DM gewesen. Aufgrund der Höchstbetragsregelung wurde er jedoch "deutlich" um 2 Pfennige auf 58,50 DM reduziert, umgerechnet also auf diese in der Grafik für die SPV genommenen 29,91 €.


    1996 - als die stationäre Pflege hinzukam und der SPV-Betragssatz von 1,0 auf 1,7%, also um 70% anstieg - kletterte mein PPV-Beitrag jedoch nur um ca. 40 %. Ab dann passt die Grafik - gilt auch für die drei Beitragssenkungen in der Folge, währenddessen der SPV-Beitrag bei gleichbleibenden 1,7% (ab 2005 1,95% für Kinderlose) stetig ansteigt.

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  • In der zuvor gezeigten Grafik kann der Anfangswert für PPV nicht stimmen. Ich selbst war 1995 42 Jahre alt, und mein Beitrag wäre damals 58,52 DM gewesen. Aufgrund der Höchstbetragsregelung wurde er jedoch "deutlich" um 2 Pfennige auf 58,50 DM reduziert, umgerechnet also auf diese in der Grafik für die SPV genommenen 29,91 €.

    Dann fällt der Vergleich ja fast noch deutlicher pro PPV aus. ? Möglicherweise hat der PKV Verband hier einen exemplarischen Anbieter oder einen Durchschnittswert gewählt. Ihr PKV Anbieter war dann anfangs vielleicht noch etwas günstiger.

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