Feststellungserklärung zur Grundsteuer mit meinem Elster-Konto für Nachbarn erledigen

  • Ich würde das pragmatisch lösen: Der Nachbar soll einfach beim Finanzamt anrufen und fragen, ob das ok wäre.

    Wir haben versucht es über die angegebene Hotline in Erfahrung zu bringen. War aber vollkommen überlastet:cursing: Eine mir bekannte DW-Telefonnummer beim örtlichen Steueramt der Stadt wurde abgewürgt. Der MA war wohl auch schon gefrustet:(

  • "Ich würde das pragmatisch lösen: Der Nachbar soll einfach beim Finanzamt anrufen und fragen, ob das ok wäre."


    Nein, das wäre keine gute Lösung.


    Dein Nachbar soll die Daten handschriftlich auf einem Zettel zusammenstellen und du machst einen auf § 87d AO. Die andere Lösung wird dir vermutlich Stress mit dem Amt bringen.


    Bitte beachten, dass du nur Datenlieferant bist und keine Beratung/Hilfeleistung anbietest.

  • Hallo zusammen,

    das Finanzamt sagt, die Erklärung über das eigene Elsterkonto (nicht das Konto des Nachbarn) ist möglich.


    Die Steuernummer, die der Nachbar bekommt, auf dem Aufforderungsbogen zur Wertermittlung identifiziert ihn.


    Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.


    LG

  • Etwas zu laxe Antwort vom Finanzamt.


    https://finanzamt.hessen.de/gr…rm/immobilienverwaltungen

    Die Geschäftsmäßigkeit des Ausfüllens und Absendens für den Nachbarn ziehe ich in Zweifel.


    Ansonsten soll der Nachbar diese Dienstleistung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt beauftragen. Im Angestelltenverhältnis sieht es mit der Haftung wieder anders aus und die 300 Euro sind auch gesichert. ;)

  • Behalte Mal dass im Blick (wenn in Bundesland ohne eigenes Modell):

    https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/


    Keine Ahnung wie das genau geht, aber wohl ohne Elster.

    Danke allen für die Infos, aber diese genannte Internetseite ist auch gut. Dort muss man sich mit der Email-Adresse anmelden und bekommt einen Link zugeschickt um die Erklärung mit Inhalten zu füllen. Ob Ich das mit meiner eigenen Email-Adresse, anstatt des eigentlichen Verpfichtenden, ausführen kann ist nicht beschrieben, habe ich aber angefragt. Melde mich dazu, falls ich eine Antwort bekomme.

  • Dürfte kein Problem sein, da die Seitenbetreiber dann als Datenlieferanten auftreten. Evtl. haben die auch einen Steuerberater, WP oder Anwalt in der Rückhand, der seinen Namen dafür hergibt.

  • Hallo zusammen,

    Menschen ohne Internet können sich auch die Formulare in Papierform bestellen.


    Ich bin froh, dass es online geht.


    Sollte man sich nicht sicher sein gibt es auch im online Formular ein Feld in dem man seine Anmerkungen eintragen kann.

    Das Finanzamt meldet sich dann.


    Ich finde es läuft m.E. gut, soweit.


    Ob das ganze Programm letztlich funktioniert, ob das System die Daten richtig verarbeitet, werden wird sehen.


    Es ist auch für die Finanzämter neu.


    LG

  • Hallo zusammen,

    Elster gefällt mir immer besser.


    Ich entdecke gerade, dass man in Elster mit anderen Elster Nutzern z.B. Entwürfe usw. senden kann.


    Das nur Nebenbei.


    Die Grundsteuer ist schon einfach, wenn man die Logik der Entwickler mal verstanden hat. Ich bin froh, dass es so online zu machen ist.


    Dennoch, jetzt brauche ich erstmal eine Pause.


    LG