Es gibt verschiedene Modelle. Eines ist, dass Du Versicherungsnehmer bist und eine Sondereinstufung aufgrund Deiner Eltern bekommst. Das andere, dass Deine Eltern VN sind, quasi als Zweitwagen mit anderem Halter. Bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen.
Willkürliches Beispiel bei der HUK24 https://www.huk24.de/FAQ
Einstufung eines weiteren Pkw (Zweitwagen)
Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung. Sie wünschen detailliertere Informationen?
Ein Pkw kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 1 bis 4 beginnen, wenn folgende Bedingungen zugleich erfüllt sind:
- Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben bereits ein Fahrzeug (z.B. Pkw, Motorrad, Lieferwagen etc.) mit einer SF versichert.
- Dieses Fahrzeug ist in die SF 1 bis 4 oder besser eingestuft.
- Die Fahrer des Zweitfahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.
- Es besteht keine andere anrechenbare Vorversicherungszeit.
- Es handelt sich nicht um Firmenverträge oder Firmenfahrzeuge.
Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Pkw max. in die SF 4.
Ein Pkw kann mit der SF 1/2 beginnen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
- Ihre Eltern haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
- Sie besitzen seit mindestens drei Jahren den Führerschein.
- Es besteht keine andere anrechenbare Vorversicherungszeit.
In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF 0 zu Grunde gelegt.