Kfz Versicherung

  • Hallo,


    Ich habe heute ein Auto gestreift auf dem Parkplatz eines Freibades.


    Bei mir war nichts. Bzw. meine Seite hatte schon vom Vorgänger ein paar Dellen.


    Von dem her wird nur der Haftpflichtschaden reguliert werden müssen.


    Ich bin bei der VHV und habe schon 1 Unfall regulieren müssen, dass war vor 4 Jahren.


    Damals waren es noch so 2 Schaden glaube ich. Also seit 2007. Aber bei anderen Versicherungen. Beitragssatz R3 51%


    Ich bin jetzt in der SF Klasse 2 in der Haftpflicht. Und bei SF Klasse 3 in der Vollkasko. Beitragssatz R3 39%


    Ich werde ja jetzt wohl zurückgestuft. Aber in Welche Klasse? Ich finde dazu nichts.


    Und kann mich die Versicherung kündigen?


    Grüße:)

  • Ich war jetzt so froh dass ich mal ein paar Jährchen keinen Schaden hatte und jetzt werde ich dann wahrscheinlich in 1/2 eingestuft. Wie soll den das funktionieren? Es kann doch immer mal was passieren. Da komm ich ja nie auf einen grünen Zweig. Zumindest in der Haftpflicht.

  • Ich werde ja jetzt wohl zurückgestuft. Aber in Welche Klasse? Ich finde dazu nichts.

    Das steht in den Bedingungen Deiner Versicherung. Für den aktuellsten Tarif hier auf Seite 33 https://archiv.vhv-partner.de/…load.jsp?200.0005.202.pdf Ggf. hast Du einen älteren Tarif, für den andere Bedingungen gelten.


    Ansonsten Ruhe bewahren. Bei kleinen Schäden kann man den Schaden erstatten. Steht unter I.5 auf Seite 28.

  • So ein Foto sagt nichts aus. Ich hatte meinem Fahrzeug ähnlich harmloses Schadensbild. Nach öffnen der Motorhaube konnte man sehen das die Halterung des Xenonscheinwerfers gebrochen war. Mein Gegenüber durfte 3700€ plus Leihwagen zahlen.

  • Auf einen grünen Zweig kommen ist einfach A) Schaden selber bezahlen = keine Rückstellung B) so umsichtig fahren das nichts passiert. Relativ einfach.

  • Neu1988

    Du hast die Möglichkeit abhängig von der Schadenshöhe zu entscheiden, ob Du das aus eigener Tasche zahlst oder über die Versicherung laufen läßt.

    Die Wahlfreiheit gibt Dir eigentlich jeder mir bekannte Versicherer.


    Muss man halt gegenrechnen, was man spart, wenn man einen Schaden aus eigener Tasche zahlt.

  • Die Wahlfreiheit gibt Dir eigentlich jeder mir bekannte Versicherer

    Aus meiner Erfahrung kommt es auf den Versicherer an ob der den Rückkauf des Schadens freiwillig anbietet oder nicht. Wenn er es nicht macht, schreibe ihn einfach an und bitte ihn dir den Rückkaufswert mitzuteilen. Soweit ich weiß, ist das so gesetzlich geregelt, dass man den Schaden immer aus eigener Tasche begleichen kann.

  • Ja aber wenn der schaden 1000 Euro beträgt und der Beitragssatz um 10 Euro steigt, dass lohnt sich doch nicht?


    Bei meinen Eltern kann ich mich nicht versichern lassen?

  • Ja aber wenn der schaden 1000 Euro beträgt und der Beitragssatz um 10 Euro steigt, dass lohnt sich doch nicht?


    Bei meinen Eltern kann ich mich nicht versichern lassen?

    Ob es sich lohnt kann man sich ausrechnen (unter der Annahme dass immer das gleiche Fahrzeug gleich versichert bleibt und du keinen Schaden mehr hast). Die Beitraege steigen ja ueber Jahre. Bei mir hatte damals der Versicherer selbst einen Rechner im Netz, kann man aber anscheinend auch bei Test berechnen lassen:

    https://www.test.de/Rechner-Au…-selbst-zahlen-1159349-0/


    Du kannst dich nicht bei deinen Eltern versichern lassen, aber deine Eltern koennen natuerlich ein Fahrzeug versichern. Hier ist die Frage in mit welchem SF das waere und ob die Versicherungsbedingungen zulassen, dass du der Hauptnutzer bist?

  • Der Beitragssatz steigt um 10€ x 12 Monate bzw die Monate die dir die Versicherung sagt um wieder auf den alten Stand zu kommen. Ist ein bisschen Rechnerrei. Was die Versicherung auf Eltern oder Übernahme der SF von Eltern angeht etc. am besten mal von einem Fachmann beraten lassen. Nen Arbeitskollege von mir hat nen altes Auto von einer Rentnerin inkl Versicherungsvertrag gekauft / übernommen. Lässt das nun x Monate auf seinen Namen laufen und hat dann die SF der Rentnerin. Also da gibt es wohl viele Möglichkeiten.

  • Kann mir vlt. jemand sagen, wie das genau funktioniert, wenn meine Eltern das Auto über sich versichern lassen würden? Gehen dann meine SF Klassen automatisch mit runter? Bzw. Wie ist der Ablauf. Weil sie mich das gerade fragten...

  • Der Beitragssatz steigt um 10€ x 12 Monate bzw die Monate die dir die Versicherung sagt um wieder auf den alten Stand zu kommen.

    Falsch.

    Es zählt die Differenz aller Zahlungen bis zum Gleichstand mit und ohne Rückstufung, d.h. bis die niedrigstmögliche Schadenfreiheitsstufe erreicht ist. Das können u.U. weit über 10 Jahre sein.

    Schafft man sich in der Zukunft dann ein Fahrzeug mit niedrigerer Typklasse an, zieht in eine Gegend mit günstigerer Regionalklasse (bzw. vergünstigen sich diese Werte für das vorhandene Fahrzeug oder den vorhandenen Wohnort), verschiebt sich die Rechnung zugunsten der Regulierung durch die Versicherung. Und natürlich umgekehrt.

    Ich bin auf relativ günstige Prozente gekommen, weil ich jahrelang ein Motorrad angemeldet hatte und dessen Schadensfreiheitsrabatt übernehmen konnte, als ich mir ein Auto anschaffte. Das Motorrad war dann natürlich teurer versichert, aber die Beitragsdifferenz durch die Rückstufung war viel kleiner als das, was ich beim Auto für die Versicherung als Zweitfahrzeug hätte zahlen müssen.

  • Kann mir vlt. jemand sagen, wie das genau funktioniert, wenn meine Eltern das Auto über sich versichern lassen würden? Gehen dann meine SF Klassen automatisch mit runter? Bzw. Wie ist der Ablauf. Weil sie mich das gerade fragten...

    Deine Eltern gehen zu Ihrer Versicherung und versichern Dein Auto (sofern es auf Dich zugelassen ist) auf Ihren Namen. Da ist absolut nix zu erklären.

    Deine SF-Klasse hat damit erstmal nicht so viel zu tun. Viel wichtiger ist Dein Alter und wie lange Du schon einen Führerschein hast. Deine Eltern müssen bei der Versicherung ja Dich als Hauptnutzer des PKW mit den entsprechenden Daten angeben.

    Wenn Du dann einige Jahre unfallfrei gefahren bist, kannst Du die SF-Klasse aus der Versicherung Deiner Eltern auf Dich übernehmen.


    PS: Kann gut sein, dass Deine Eltern angeben müssen, dass Du als Fahrer in den letzten Jahren einen Versicherungsschaden gemeldet hast.;) Viele Versicherungen fragen so etwas inzwischen bei Angebotserstellung ab. Dementsprechend könnte dann auch das Angebot der Versicherung an Deine Eltern aussehen. Sprich es könnte deutlich teurer für Deine Eltern sein, einen PKW für Dich zu versichern, als wenn Sie einen 2. Wagen für sich selbst versichern.