PV Photovoltaik - Vermeidung Einkommenssteuer auch bei Volleinspeisung möglich?

  • Hallo,


    habe in dem Finanztip Artikel "Diese Steuern zahlst Du auf Solarstrom" (toller Artikel :)) gelesen, dass die Einkommenssteuerbefreiung bei Anlagen bis 10 KWp nur dann gilt, wenn zumindest ein Teil des Stromes selbst genutzt wird. Denn als Bedingung wird genannt "Einen Teil des erzeugten Solarstroms nutzt Du privat; den Rest speist Du ins öffentliche Stromnetz."

    In dem BMF Schreiben vom 29.10.21 steht dazu "Der von der Photovoltaikanlage/dem BHKW erzeugte Strom wird neben der Einspeisung indas öffentliche Stromnetz ausschließlich in den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Räumenverbraucht."

    Ich interpretiere den BMF Passus etwas anders nämlich dahingehend, dass ich nicht einen Teil ins öffentliche Netz einspreisen kann und den anderen Teil z.B. meinem Mieter verkaufe. Damit wäre nach meiner Interpretation auch eine 100% Einspreisung einkommenssteuerfrei.


    Relevant ist dies für mich da ich gerne die Volleinspeisung wählen würde weil hier die Vergütung doppelt so hoch ist als bei einer Teileinspreisung. Rechnet sich aber nur wenn die Gewinne steuerfrei sind.


    Wie seht ihr das?

  • Eigene Erfahrung: Der Unternehmerstatus bleibt. Somit werden Einnahmen erzeugt, egal ob aus der Einspeisung, oder dem Verkauf an den Mieter. Steuerlich wird dies zum Gesamteinkommen hinzu gerechnet und ist zu versteuern. Einfach einen Steuerberater fragen.