Grundschuldeintragung lieber aktualisieren?

  • Wir haben bereits vor 2 Jahren unseren Immobilienkredit für das selbst genutzte Haus umschulden lassen und in diesem Zusammenhang die Kredit gebende Bank gewechselt. Bei der dazugehörigen Eintragung im Grundbuch wurde lediglich die Bank, nicht jedoch die Höhe der Grundschuld aktualisiert. Das heißt wir haben derzeit einen um mehr als das Doppelte höheren Betrag im Grundbuch stehen, als die tatsächliche Restschuld des Darlehens real vorliegt. Können uns aus diesem Fakt Nachteile entstehen? Sollten wir den Betrag lieber entsprechend anpassen lassen? Mit welchen Kosten wäre dies verbunden? Herzlichen Dank an die Community für eine Antwort.

  • Euch entsteht kein Nachteil wenn ein höherer Betrag in der Grundschuld steht. Die Bank darf nur Schulden vollstrecken die ihr tatsächlich auch habt. Eine Grundschuld zu ändern (im Sinn von Löschung + Neueintrag) ist relativ teuer, zu den konkreten Kosten gibt es diverse Rechner im Internet. Deshalb wird die Grundschuld normalerweise nur an die neue Bank abgetreten.

    Ihr könnt die Grundschuld auch nach der vollständigen Tilgung stehen lassen. Falls in einigen Jahren dann eine größere Sanierung ansteht, könnt ihr die bestehende Grundschuld nutzen. Lediglich zum Verkauf sollte man die Grundschuld löschen da ein potentieller Käufer so die Sicherheit hat, dass keine Schulden auf der Immobilie sind.

  • Monique

    Die Vor- oder Nachteile einer entsprechenden Teil-Löschung wird hier sicher noch jemand konkretisieren, der sich auf dem Gebiet besser auskennt.

    In unserem Fall haben wir nach der Tilgung der beiden letzten Darlehen im Jahr 2018 ein Jahr später die beiden entsprechenden Grundschuldtitel über 76.000 € bzw. 52.000 € und noch zwei weitere Kleinbeträge über zusammen 14.000 € (insgesamt 142.000 €) ein Jahr später alles löschen lassen.


    Unser Motiv war es, für den Eventualfall, darunter auch auch vorzeitiges 'Erblassen', die Sache für den Erb- oder auch den Verkaufsfall - beides ist für die nächste Zeit noch nicht vorgesehen :/ - bereinigt zu haben. Der Spaß war aber auch nicht umsonst:


    Das Grundbuchamt hat für die Löschung der Grundpfandrechte 272,50 € kassiert, davon 10 € für einen aktualisierten Grundbuchauszug. Die Notarhonorare habe ich jetzt nicht parat, liefere sie nach.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Monique

    Die Vor- oder Nachteile einer entsprechenden Teil-Löschung wird hier sicher noch jemand konkretisieren, der sich auf dem Gebiet besser auskennt.

    Sorry - war schon passiert. Auf LebenimSueden ist da Verlass:)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Eine Reduzierung der Grundschuld kann Sinn machen, wenn Du einen weiteren Kredit benötigst und zu einer anderen Bank gehen willst. Ansonsten halte ich das für überflüssige Geldverschwendung.


    Etwas anderes ist es, wenn der Kredit komplett zurückgezahlt ist und die Bank Dir eine Löschungsbewilligung schickt. Die kannst Du aufheben für eine eventuelle Folgefinanzierung. Die kann aber auch verloren gehen mit entsprechendem Folgeaufwand. Daher würde ich dann die Eintragung eher löschen lassen. In Hessen kannst Du das selbst über einen Ortsgerichtsvorsteher (ca. € 6,-) machen oder über einen Notar.