PKV zwischen Schule und Studium

  • Ganz unabhängig vom finanziellen noch ein Aspekt zur Privatsphäre: Ich war im Studium ebenfalls privat mitversichert über die Beihilfe bzw. private Zusatzversicherung. In Baden-Württemberg mussten damals die Eltern die Arztrechung und Rezepte einreichen. Das hat zur Folge, dass die Eltern natürlich jederzeit über den Gesundheitszustand und gegebenenfalls auch Tatsachen, die man Eltern nicht direkt mitteilen wollte, voll informiert sind. Vielleicht kann man mittlerweile auch direkt einreichen oder es spielt für Dich keine Rolle. Ich würde heute aus diesem Grund die GKV wählen.

    Zum Glück ist das für mich nicht so relevant, ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Trotzdem ist es ein guter Einwand. ;) Für den Ein oder Anderen dürfte das nämlich sehr wohl eine Rolle spielen.

  • Zum Glück ist das für mich nicht so relevant, ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Trotzdem ist es ein guter Einwand. ;) Für den Ein oder Anderen dürfte das nämlich sehr wohl eine Rolle spielen.

    Ein gutes Verhältnis habe ich auch. Husten, Schnupfen, Grippe, nicht einmal Depression wäre ein Problem gewesen. Aber um es konkret zu machen: die Unterlagen für eine SÜK da abzuliefern, war einfach nicht angenehm. ? ;) Genauso, wie es Freundinnen unangenehm war, dass die Eltern wussten, ob gerade die Pille genommen wird oder nicht. Das sind alles Themen, die ich frisch vom Abi nicht auf dem Schirm hatte. Aber klar - das ist alles sehr inviduell.

  • Ein gutes Verhältnis habe ich auch. Husten, Schnupfen, Grippe, nicht einmal Depression wäre ein Problem gewesen. Aber um es konkret zu machen: die Unterlagen für eine SÜK da abzuliefern, war einfach nicht angenehm. ? ;) Genauso, wie es Freundinnen unangenehm war, dass die Eltern wussten, ob gerade die Pille genommen wird oder nicht. Das sind alles Themen, die ich frisch vom Abi nicht auf dem Schirm hatte. Aber klar - das ist alles sehr inviduell.

    Ich habe mich nochmals intern schlau gemacht: Etwas in der Art war auch der Grund für meine damalige Freundin und heutige Frau, vor dem Studienanfang einfach nichts zu unternehmen und auf diese elegante Art zumindest zum Teil der Aufsicht ihrer verqueren Elternschaft zu entkommen, wo sie ja täglich noch die Füße unter deren Tisch gestellt hatte.


    Es ging hierbei zwar nicht um die Beihilfe, sondern um die KVB (krankenverorgung der Bundesbahnbeamten), aber das Problem war das gleiche.


    Beihilfeseits besteht hier wohl kein Handlungsbedarf, denn "wer mit diesem Problem ein Problem hat", kann ja ganz einfach in die studentische Pflichtversicherung abwandern". Und nebenbei wird die Beihilfe ein zumeist 80%iges Erstattungsproblem los.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • [...]

    Beihilfeseits Aus Sicht der Beihilfe besteht hier wohl kein Handlungsbedarf, denn "wer mit diesem Problem ein Problem hat", kann ja ganz einfach in die studentische Pflichtversicherung abwandern". Und nebenbei wird die Beihilfe ein zumeist 80%iges Erstattungsproblem los.

    Im Nachhinein erschien mir dieser Absatz im 1. Satz missverständlich formuliert - daher hier ein Korrekturvorschlag - denn aus Sicht der Betroffenen besteht hier sehr wohl Handlungsbedarf.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Erstmal sorry, dass ich solange nicht geantwortet habe. Ich hatte im letzten Jahr leider so viel um die Ohren (vor allem studientechnisch bedingt), dass ich das irgendwie komplett vergessen habe.


    Aber hier nun für alle jene die Auflösung, welche in derselben Situation sind wie ich damals:


    Ja, der private Versicherungsschutz bleibt bestehen, sofern man zu Studienbeginn bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellt. Rein gesetzlich betrachtet hat man dafür 3 Monate Zeit, in meinem Fall musste ich den "Prozess" schon während der Bewerbung anstoßen, da ein Nachweis über die Art der Krankenversicherung Studiumsvoraussetzung war. Dasselbe gilt, wenn man sich für einen anschließenden Master-Studiengang bewirbt, die Übergangszeiten (max. 4 Monate) sind stets abgedeckt.


    Mit 25 fällt dann der Beihilfeanspruch weg und es gibt dann eine entsprechende Tarifänderung bei der PKV. Die Beiträge werden dann halt erhöht, da man dann in den normalen Studierendentarif rutscht. (So hab' ich das jedenfalls verstanden.) Das muss natürlich jeder für sich abwägen, inwieweit er das finanziell gestemmt bekommt. In meinem Fall würde sich die Höhe des Beitrages in etwa verdreifachen: Von 52€ nochwas auf 160€ monatlich (Stand Sommer 2022). Aber mal schauen, erstmal das eine Studium zu Ende bringen, bevor ich mir schon über das nächste den Kopf zerbreche. ;)

  • Auch kann man, wenn man im Studium privat versichert war, und sich dann selbstständig macht, nicht zwischen PKV und GKV wählen, sondern muss sich weiterhin privat versichern.

    1 Monat irgendein 08/15 Job als Nichtselbstständiger reicht, um in die GKV zurückzukommen.


    Achtung, das sollte vor dem 55. Geburtstag über die Bühne gehen.


    Hatte ich vor gut einem Jahr auch so gemacht.

    OK, nicht ganz so, bei mir waren es insgesamt 6 Monate.


    Hatte hier selbstständig eh nichts mehr gemacht als ab und zu mal bei alten Stammkunden ein wenig die Rechner zu "entstauben" etc.

    Einem dieser langjährigen Kunden hatte eine Sekretärin (bzw. die Urlaubsvertretung für die eigentliche Sekretärin) gekündigt, und bis er Ersatz gefunden hatte, hab' ich da halt in Teilzeit die "Lücken" gefüllt und ansonsten das erledigt, was ich vorher da auf Rechnung gemacht hatte (Admin bzw. "IT-Feuerwehr").


    Als die neue Sekretärin gefunden und eingearbeitet war, sind wir wieder zum ursprünglichen Modus zurückgekehrt, seitdem latze ich halt die GKV-Mindestbeiträge.

  • Als die neue Sekretärin gefunden und eingearbeitet war, sind wir wieder zum ursprünglichen Modus zurückgekehrt, seitdem latze ich halt die GKV-Mindestbeiträge.

    Viel Vergnügen beim Latzen, Brennholzverleih.


    Du sagst es, das System - vulgo: der Gesetzgeber - will es ja so, dass manch einer, den der Höchstbeitrag von derzeit > 1.000 € monatlich (Pflege intus) nicht direkt umbringen würde, quasi beitragsfrei durchgeschleppt wird.


    Die Kehrseite: Nicht jedem Kassenmitglied muss das gefallen, zumal nicht denjenigen, die bei einem dreistelligen Monats-Gesamtbudget "freiwillig" 230 € latzen dürfen, ebenfalls Monat für Monat. Auch das ist vom System so gewollt.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Da ich bisher den Eindruck hatte, dass dieser Hinweis nicht vorangebracht worden ist, möchte ich es an dieser Stelle anbringen. Insbesondere wenn jemand wie @FinanceRiser plant später selbstständig zu werden, über die Grenze zu klettern oder generell in den öffentlichen Dienst einzusteigen.


    Sobald Versicherungspflicht eintritt, bzw. die private Krankenversicherung verlässt, in jedem Fall eine Anwartschaft abschließen. Wenn die Rückkehr "voraussichtlich" ist, lohnt sich die große ansonsten die kleine. Mittels dieser hat man dann die Möglichkeit ohne Gesundheitsprüfung problemlos in die private Krankenversicherung zurückzukehren.


    Dabei ist es "versicherungsintern" in der Regel komplett egal, ob man in einen Tarif für selbstständige, beihilfeberechtigte oder angestellte wechselt die Altersrückstellungen werden ja immer mitgenommen und die gesetzliche Möglichkeit des "internen Tarifwechsels" nach§ 204 VVG ermöglicht genau das. Mit der Anwartschaft kann man etwa beispielsweise in den alten Tarif zurück und dann von dort aus in einen anderen der zur beruflichen Situation passt.


    Daher nochmals: An die Anwartschaft denken, wenn man die PKV verlässt. Nirgendwo kann man eine etwaige Rückkehr unnötig schwer machen, insbesondere da ja bei einem Neuantrag dann wieder alle Gesundheitsfragen erforderlich werden.


    Auf die Anwartschaft besteht ein gesetzlicher Anspruch nach § 204 Abs. 5 VVG.


    Im übrigen bieten manche Versicherungen in Ihren Tarifbedingungen die Möglichkeit an gleichzeitig bei "Verlassen der PKV", zu der man wie erwähnt die Anwartschaft sich geben lassen soll, Zusatztarife ohne Gesundheitsfragen abzuschließen.


    Diese Möglichkeit sollte man sich dann nicht nehmen lassen, insbesondere wenn es ggf. relevante Vorerkrankungen gibt. Das kann etwa das Krankentagegeld sein oder Zusatzversicherungen für Krankenhaus / Zahn / etc.


    Wer die Anwartschaft sausen lässt, zumindest wenn gedanklich eine Rückkehr im Raum stünde, dem kann man tatsächlich nicht weiterhelfen.