Rücktritt wegen zu früher Lieferung der angekündigten Verspäteten Lieferung

  • Hallo,

    habe 02/2021 Auto mit Leasing bestellt mit unverbindlichem Liefertermin 10/2021. Das wäre auch der reguläre Rückgabemonat vom Vorfahrzeug. Aufgrund nicht Lieferung durfte ich Auto mit der alten Leasingrate bis auf weiteres weiterfahren. Anfang 2022 wurde gesagt das eine Produktion vielleicht in 2023 erfolgt. Da es sich um ein Hybridfahrzeug handelt wird es dann die Förderung von 4500 € wohl nicht mehr geben. Habe am 30.05.22 ein anderes Auto bestellt. Liefertermin geplant 4. Quartal 2022. Am 14.06. rief mich das Autohaus an und sagt mir das, das bestellte Auto plötzlich produziert wurde. Ich kann ja nun keinen Lieferverzug mehr anmelden. Sondern es wurde ja nun früher geliefert als im Nachhinein gesagt wurde. Nun soll ich bei Rücktritt froh sein da sie keinen Schadenersatz verlangen. Ich soll bei Rücktritt nun 510 € nachzahlen weil ja das Leasing länger war und dadurch die Rate höher gewesen wäre. Eigentlich könnte ich doch Schadenersatz verlangen oder!?. Gleichzeitig können die das Auto jetzt doch viel teurer verkaufen. Ein Hybridfahrzeug das sofort zur Anmeldung bereit steht gibt es ja aktuell kaum. Wie viel könnte ich fordern? Eigentlich ist die Forderung des Autohauses doch unverschämt?! Das neu bestellt Fahrzeug kann ich leider nicht widerrufen denn es gibt ja noch keinen Lieferverzug. Ich habe ein Gewerbe und somit besteht auch kein Widerrufsrecht.

  • Versteh ich das richtig: Sie haben einen Vertrag abgeschlossen. Dass passend nach ihren Wünschen genaue Auto wollen sie jetzt nicht mehr abnehmen. Der Leasinggeber erlaubt ihnen das aus irgendwelchen Gründen und die finden es jetzt eine Frechheit, dass er für eine unstrittige Leistung (Nutzung des vorherigen Fahrzeuges über die vereinbarte Zeit hinaus) bezahlt haben möchte?

    Ist das korrekt zusammengefasst?

  • Versteh ich das richtig: Sie haben einen Vertrag abgeschlossen. Dass passend nach ihren Wünschen genaue Auto wollen sie jetzt nicht mehr abnehmen. Der Leasinggeber erlaubt ihnen das aus irgendwelchen Gründen und die finden es jetzt eine Frechheit, dass er für eine unstrittige Leistung (Nutzung des vorherigen Fahrzeuges über die vereinbarte Zeit hinaus) bezahlt haben möchte?

    Ist das korrekt zusammengefasst?

    Ja - mit Ausnahme einer Verwechslung von "Sie" und "die" mitten im obigen Text. Aber von ihm wirst Du es nicht bestätigt bekommen.


    P.S. Ist besser lesbar, wenn in der Anrede "sie " und "ihren" groß "Sie" und "Ihren" geschrieben sind.
    sorry

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich frage mich auch gerade … warum soll der Händler nun dafür gerade stehen das Sie 2 Verträge geschlossen haben? Sie haben der Verzögerung zugestimmt und in der Zwischenzeit ein anderes Auto bestellt … Wann wollten Sie denn den ersten Vertrag kündigen? Oder hoffen das er sich nochmal verschiebt? Da fehlt was an Informationen.