Rauchmelder- Muss ich den Einbau und laufende Funktionsfähigkeit nachweisen?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    muss ich den Einbau und laufende Funktionsfähigkeit in einer Wohnung nachweisen?


    Wie mache ich das ggf. in


    der eigenen Immobilie,


    einer vermieteten Wohnung,


    in einer an Familienangehörigen vermieteten Wohnung….



    Auf was sollte ich achten?



    LG

  • Nachweis über den Einbau gibt es nicht. Und nein die Feuerwehr kommt auch nicht kontrollieren, das ist ne Masche von Betrügern. Aber es nicht zu tun, das wird im Falle des Falles dann ein extrem teuerer Spaß. Kontrolle … alle 3 Monate einmal Knopf drücken. Lieber die etwas teureren nehmen, Verkettung etc pp und mit erweiterten Erfassung. Die Feuerwehr berät da gern. Natürlich nicht über die 112. Und ja ich mein das Ernst, ich habe da über 20 Jahre gedient und daher direkt men Kontakt dazu.

  • Wartung ist Pflicht des Mieters, Einbau des Vermieters. Offizielle Prüfprotokolle gibt es nicht.

    Am besten nicht die billigen 5 Euro Dinger von Aldi holen. Eher so Richtung 15-25 Euro. Halten dann im Regelfall auch 10 Jahre. Nach 10 Jahren sowieso austauschen, da die Prüfkammer mit der Zeit zuspackt.

  • Bei uns wurde das über die WEG geregelt und Minol (macht bereits die Heizungsablesung) mit der Installation und Wartung beauftragt. Als Vermieter ist man dann komplett aus der weiteren Verantwortung und muss sich auch nicht fragen ob der Mieter wirklich regelmäßig den Rauchmelder kontrolliert.


    Wartung ist auf den Mieter umlegbar, insofern hat man als Vermieter nicht wirklich viel zu gewinnen wenn man eine andere Lösung nimmt.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen.


    Vermieter, Mieter und selbstnutzende Eigentümer haben die Rauchwarnmelder-Pflicht zu beachten. Vermieter und selbstnutzende Eigentümer müssen Rauchwarnmelder in den Wohnungen einbauen und in Betrieb setzen. Der Vermieter sollte sich vom Mieter den Einbau schriftlich bestätigen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Rauchwarnmelder nicht von geschultem Fachpersonal angebracht werden müssen. Defekte Rauchwarnmelder sind vom Vermieter zu ersetzen. Bereits vom Mieter installierte Rauchwarnmelder dürfen, wenn der Vermieter zustimmt, weiter benutzt werden. Der Vermieter muss sich allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte dies dokumentieren. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbar besitzhabende Person, also der selbstnutzende Eigentümer bzw. der Mieter, sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.




    LG

  • Das ist nicht einheitlich.

    In Niedersachsen ist z.B. der Vermieter alleine dafür zuständig und kann es nicht auf den Mieter abwälzen. Das führt dazu, dass jedes Jahr ein Elektriker (auf Kosten des Mieters) zum Testen in die Wohnung muss/darf...

  • Wenn's mal brennt und es war kein funktionierender RWM vorhanden, freut sich die Versicherung über Einsparungen bei der Regulierung.


    Miete für RWM ist nicht mehr auf den Mieter umlegbar.