Grundbuchlöschung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine interessante Frage, die vielleicht auch viele Leser von Finanztip betreffen könnte.

    Wir haben vor ca.25 Jahren ein Eigenheim gebaut. Der Kredit ist nun mittlerweile abgezahlt. Nun würden wir gerne das Grundbuch von der Bank haben und eine Löschung der Bank vornehmen. Der Berater meint, es wäre besser, das bleibt so eingetragen, dann könnte unsere Tochter bei Bedarf einer Immobilienfinanzierung einen günstigeren Kredit bekommen. Macht das so Sinn? Und was kostet diese Löschung beim Grundbuchamt?

    Da ich aktiver Leser bin, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    HB

  • Grundsätzlich entsteht einem durch eine bestehende Grundschuld kein Nachteil. Die Bank darf eine Grundschuld nur vollstrecken wenn auch eine entsprechende Schuld besteht (und die Raten nicht ordnungsgemäß bezahlt werden). Insofern macht es in der Regel Sinn, die Grundschuld stehen zu lassen. Dabei geht es dann meist um die Frage nach eventuellen Sanierungskrediten in der Zukunft.

    Wie jetzt die Tochter einfach die Grundschuld von einer Immobilie nutzen kann, die ihr gar nicht gehört ist mir etwas schleierhaft. Natürlich können Eltern ihre Immobilie als Sicherheit mit einbringen, dann sind sie aber auch mit ihrem Eigenheim dran wenn etwas schief geht, warum auch immer. Entsprechend würde ich das eher nicht tun

  • Und was kostet diese Löschung beim Grundbuchamt?

    Wir hatten von vielen Jahren bei 80 T€ 88,50 € bezahlt. Die Löschungsbewilligung vom Notar kostet auch noch was, in dem Fall waren es 62€.


    In einem anderen Fall hatten wir die Grundschuld nicht gelöscht und der Erwerber hat dann diese Grundschuld für seine Finanzierung genutzt, wodurch keine neuen Eintragungsgskosten anfielen. Ggf. meinte das die Bank.


    Ansonsten bin ich bei LebenimSueden . Natürlich kann man mehrere Grundschulden für eine Finanzierung verwenden. Hatten wir auch so gemacht und damit <50% Beleihung pro Grundstück und damit bessere Konditionen. Allerdings würde in dem Fall bei Euch Euer Grundstück für die Finanzierung der Tochter haften bis hin zur Zwangsversteigerung.