Erhöhung Arbeitnehmer-Pauschbetrag - Auswirkungen auf Hinzuverdienst Familienversicherung?

  • Guten Tag,


    es gibt da so ein paar Fragen, die mir seit der rückwirkenden Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1000€ auf 1200€ unter den Nägeln brennen, insbesondere im Zusammenhang mit der Familienversicherung der GKV.


    Gemäß diesem Artikel von finanztip https://www.finanztip.de/gkv/v…zen-familienversicherung/ beträgt die monatliche Hinzuverdienstgrenze zur Familienversicherung 553,33€ (berechnet aus der allgemeinen Grenze von 470€ + 1/12 vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000€).


    Jetzt meine Hauptfrage: Ist diese Berechnung nicht mittlerweile überholt? Wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ja jetzt rückwirkend zum 01.01.2022 auf 1200€ gestiegen ist, müsste doch folgende Rechnung gelten:


    monatl. Hinzuverdienstgrenze = 470 +1/12*1200 = 570€.


    Ist das so, weiss dazu jemand was? Ich konnte dazu im Netz bislang nichts finden, verstehe aber ehrlich gesagt nicht warum durch die Erhöhung des Pauschbetrags nicht auch die Hinzuverdienstgrenze steigen sollte.


    Wenn ich schon dabei bin, erlaube ich mir noch zwei weitere Fragen:

    -ist es zulässig, die Hinzuverdienstgrenze nur im Jahresdurchschnitt nicht zu überschreiten? (bspw. würde ja im Extremfall ein Einkommen in einem Monat von 5640€ und 0€ in allen anderen Monaten zu einem Durchschnitt von 470€/Monat führen)

    -zählt die Energiepreispauschale, die Ende des Jahres ausgezahlt wird, zu den Einmalzahlungen die auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet werden? Oder wird die nicht beachtet bei der Prüfung des Gesamteinkommens?


    Diese Fragen klingen vielleicht etwas übergenau, für mich wäre es aber wirklich wichtig hier genauer Bescheid zu wissen da ich gerne erfahren möchte, was ich als Werkstudent dazu verdienen darf ohne mich selbst versichern zu müssen.


    Vielen Dank schonmal im Voraus :)