Depotübertrag

  • Guten Abend zusammen,

    ich möchte das Wertpapierdepot meiner verstorbenen Mutter, für das ich eine Vollmacht über den Tod hinaus habe, auf mein Depot übertragen. Die Bank meiner Mutter meinte, es sei einfacher, wenn ich meine Bank mit dem Depotübertrag beauftragen würde. Meine Bank wiederum verwies mich zurück an die Bank meiner Mutter. Ich verstehe schon, dass sich niemand unnötig Arbeit machen will, besonders wenn für diese Arbeit keine Kosten in Rechnung gestellt werden können. Daher kurz einmal gefragt: Welche von den beiden Banken könnte ich bei diesem Ping-Pong rechtlich dazu "verdonnern", den Depotübertrag durchzuführen?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort

    Hein

  • Im Grunde geht beides. Üblich ist mMn das Formblatt der aufnehmenden Bank zu verwenden, da dort dann die Detailangaben vermerkt sind. Schau mal auf der Webseite Deiner Bank nach "Depoteinzug". Das Formblatt dann an die abgebende Bank schicken. Serviceorientierte aufnehmende Banken nehmen das Formblatt an, vermerken sich das und leiten es selbst an die abgebende Bank weiter.


    Da Du ja die Steuern seit Erwerb durch Deine Mutter zusätzlich zur Erbschaftssteuer bei Verkauf zahlen musst unbedingt drauf achten, dass alle Bescheinigungen des Erwerbs vorhanden sind, speziell wenn es steuerfreie Altbestände mit dem besonderen Freibetrag sind, denn danach wird eines Tages das FA fragen. Sofern das Depot nicht all zu teuer ist könnte auch ein Behalten der Depots mit Umschreiben des Depotinhabers ein kluger Weg sein, sofern die Bank das anbietet.

  • Herzlichen Dank, Kater.Ka! Da meine, also die aufnehmende Bank, glatt behauptet, sie selbst habe kein gesondertes Formblatt, zumindest für die Depotübertragung in Verbindung mit einer Nachlasssache, sollte ich mir vielleicht mal grundsätzlich Gedanken machen, ob ein Wechsel zu einer Depotbank mit einigermaßen günstigen Konditionen UND einer guten Serviceorientierung erstmal besser wäre.

  • Es gibt aber Anbieter die eingehende Übertragungen ablehnen wenn sie vorher nicht in Kenntnis gesetzt wurden oder den Auftrag selbst eingeleitet haben.


    Auch Finanztip.de schreibt das es am einfachsten und unkompliziertesten ist wenn das Empfänger Depot beauftragt wird. Der Anbieter klärt dann alles mit der abgegebenen Bank.

  • Nope, kann ich aus eigener Erfahrung klar verneinen. Ich besitze nur Brot und Butter ETF die jeder führt, wenn auch nicht alle kostenfrei als Sparplan

    Bei manchen Broker ist sowas in den AGB verankert.


    Und ich bin seit meinem ersten Invest schon 3x umgezogen ;)

  • Ein kurzer Nachtrag da ich nicht mehr editieren kann.

    Scalable z.b. nimmt wie schon erwähnt keine Übertragung an die nicht von Scalable beauftragt wurde.


    Und es gibt auch Probleme beim Übertrag zum Anbieter incl. Gläubigerwechsel wie von Kater.Ka erwähnt.

    Scalable und Finanzen.net Zero sind mir z.b. schon bekannt das beim Übertrag kein Gläubigerwechsel möglich ist/nicht akzeptiert wird oder zumindest in den FAQ "verneint" werden.

    Eventuell betrifft es noch andere Broker, das müsste man recherchieren.

  • Vielen Dank an Alle für die Antworten. Ich glaube, es ist besser, vor dem Depotübertrag zu überlegen, wo ich das Depot künftig überhaupt halten will. Ich war schon etwas enttäuscht von meiner Bank, hatte gedacht, die würde das als Serviceleistung "einfach mal so" machen. Aber im Detail scheint das alles wohl ziemlich kompliziert und nicht einheitlich geregelt zu sein.

    Zur Formularfrage: Ich war auch ziemlich perplex, dass es für meinen Fall keines geben soll. Aber hier mal aus der E-Mail zitiert, die ich von meiner Bank, einer großen Direktbank erhalten habe:

    Code
    Ein Nachlass ist einigermaßen speziell. Deshalb gehen am besten alle Unterlagen dazu direkt an die abgebende Bank. Ein extra Formular dazu von uns gibt es nicht