Privatvertrag

  • Ich bin vor kurzem in das Haus meiner Lebensgefährtin mit eingezogen, welches wir jetzt mit meinem Geld erweitern möchten. Wir möchten daher einen Vertrag aufsetzen, mit welchem bei eventueller Trennung keiner einen Totalverlust erleidet.
    Wenn ich ins Grundbuch mit aufgenommen werde, würde bei einer Trennung nach kurzer Zeit, sie genötigt, das Haus zu verkaufen, um den Umbauaufwand wieder auszahlen zu können. Wenn ich nicht mit aufgenommen werde würde ich bei einer Trennung leer ausgehen.

    Hat jemand einen guten Tipp?

  • Warnhinweis - keine Rechtsberatung


    Mit dem Grundbuch hat das im ersten Schritt nichts zu tun, das eingetragene Darlehen sichert "nur" Deinen Anspruch ab. Selbstverständlich könnt Ihr auch einen Darlehensvertrag ohne Eintrag ins Grundbuch abschließen und Du hast dann -wie jeder sonstige Kreditgeber - einen unbesicherten Anspruch auf Rückzahlung.


    Wenn ich das so überlege scheint eher das Problem zu sein, dass Deine Partnerin sich die Erweiterung des Hauses ohne Dich nicht leisten kann. Auch wenn es hart klingt wäre es dann aus meiner Sicht sachgerecht, dass Sie im Falle einer Trennung verkaufen muss um Dich auszuzahlen.

  • Lass das Ganze von einem Anwalt ordentlich ausarbeiten. So ein Umbau wird ja ein paar Euro kosten, da sollte das für dich 100% Safe sein. Ich stimme Kater.Ka zu, wenn Sie dann verkaufen muss hat Sie Pech gehabt.

  • Wenn ich ins Grundbuch mit aufgenommen werde, ...

    Dieser Satz ist unklar.

    Kater.Ka hat ihn so interpretiert, dass ein Darlehen als Belastung eingetragen wird. Das ist eine Möglichkeit, die sinnvoll erscheint.

    Vielleicht meinst Du aber auch, dass Du als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wirst. Auch das kann eine sinnvolle Lösung sein.


    Beispiel: Hauswert 400 vor Erweiterung, Investition 100 von Dir, Hauswert 500 nach Erweiterung.


    Im ersten Fall gehört das Haus weiter ihr alleine. Sie schuldet Dir 100, die sie nach einer Trennung zurückzahlen müsste. Ggf. verteilt über Jahre, je nach Darlehensvertrag (der sollte eindeutig sein!). Ggf. durch eine Beleihung des Hauses bei einer Bank. Notfalls durch Verkauf des Hauses. Das ist dann ihre Entscheidung.


    Im zweiten Fall könnten ihr 4/5 des Hauses gehören, Dir 1/5. Das wäre sachgerecht.

    Bei Trennung würde das die Eigentumsverhältnisse zunächst nicht tangieren. Chancen und Risiken bleiben im Verhältnis des Einsatzes verteilt.

    Einer könnte dem anderen seinen Teil abkaufen oder dem anderen Miete zahlen. Theoretisch kann auch jeder seinen ideellen Anteil alleine weiter verkaufen oder eben das gesamte Haus wird verkauft und das Geld entsprechend verteilt.


    Wenn baulich möglich, ist natürlich auch eine reale Teilung denkbar: Du die Einliegerwohnung, sie das Resthaus.

  • Im zweiten Fall könnten ihr 4/5 des Hauses gehören, Dir 1/5. Das wäre sachgerecht.

    Bei Trennung würde das die Eigentumsverhältnisse zunächst nicht tangieren. Chancen und Risiken bleiben im Verhältnis des Einsatzes verteilt.

    Einer könnte dem anderen seinen Teil abkaufen oder dem anderen Miete zahlen. Theoretisch kann auch jeder seinen ideellen Anteil alleine weiter verkaufen oder eben das gesamte Haus wird verkauft und das Geld entsprechend verteilt.

    Das würde ich auch für eine faire Lösung halten.


    Wenn baulich möglich, ist natürlich auch eine reale Teilung denkbar: Du die Einliegerwohnung, sie das Resthaus.

    Würde ich in der Situation für sinnvoll halten darüber vor dem Aus- oder Zubau sprechen und diesen entsprechend planen. Wenn einer dann nicht mit dem potentiellen Ex in einem Haus in getrennten Wohneinheiten leben will, könnte ja auch entweder die Einliegerwohnung und / oder das Resthaus vermietet werden.

  • Kater.Ka hat Recht, meine Lebensgefährtin kann sich den Ausbau des Hauses alleine nicht leisten, das macht es ja so schwierig.

    Wir haben überlegt, daß für die Jahre in denen wir zusammen drin wohnen quasi die Rückzahlung entfällt und nur wenn wir uns trennen, ich per Ratenzahlung das eingesetzte (Rest-)Kapital zurück bekomme. Nur wenn dies recht bald sein sollte, dann ist die Summe nunmal so hoch, dass sie entweder nahezu ewig zahlen muss oder doch verkaufen, was ich ihr nicht antun möchte.

  • Zu den eingesetzten Werten kann ich soviel sagen, daß der Umbau ungefähr das Doppelte kosten wird wie seinerzeit die Errichtung des Hauses, da es ein sehr kleines Haus ist und sich die Preise deutlich erhöht haben. Der ursprüngliche Hauskredit läuft aber noch ca. 10 Jahre.

  • Und der Umbau kostet dann jetzt ungefähr so viel wie der aktuelle Marktwert? Dann könnte man es IMHO 50:50 im Grundbuch eintragen, und ja, im Fslle einer Trennung müsste dann eine/r die/den andere/n auszahlen.


    Die von Euch überlegte Lösung verstehe ich nicht.

  • Und der Umbau kostet dann jetzt ungefähr so viel wie der aktuelle Marktwert? Dann könnte man es IMHO 50:50 im Grundbuch eintragen, und ja, im Fslle einer Trennung müsste dann eine/r die/den andere/n auszahlen.


    Die von Euch überlegte Lösung verstehe ich nicht.

    Ich hatte es so verstanden, dass er den Kredit praktisch abwohnt: Für den Wert der Rate erhält er ein Wohnrecht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich hatte es so verstanden, dass er den Kredit praktisch abwohnt: Für den Wert der Rate erhält er ein Wohnrecht.

    Und wenn der Kredit bzw. dessen Rückzahlung „abgewohnt“ ist, beginnt er Miete zu zahlen? Jedenfalls ist sein eingesetztes Kapital „verwohnt“, während die Partnerin zu 100 Prozent Eigentümerin der größeren und wertigeren Immobilie ist?


    Unbeachtet sind momentan auch noch die Dinge, die bei einem so langen Plan natürlich passieren: Am Haus muss was renoviert oder repariert werden - zahlt das dann die Eigentümerin alleine, oder zahlen das die Eigentümerin und der quasi mietende Partner zusammen?


    Zumal bei einer dann so langen Partnerschaft die DasGehörtIhrUndDasGehörtIhm-Aspekte immer mehr in den Hintergrund treten (solange man sich nicht trennt).


    Also … ich glaube, dass jeder Versuch, es fairer zu machen als eine klare Aufteilung und Verteilung (die auch die Risiken gleichmäßig verteilt), nur zu einer grob unfairen Lösung führen …

  • Zumal bei einer dann so langen Partnerschaft die DasGehörtIhrUndDasGehörtIhm-Aspekte immer mehr in den Hintergrund treten (solange man sich nicht trennt).

    Wobei ich es für nicht blöd halte das Szenario einer möglichen Trennung einfach schon im Vorraus mal mitzudenken. So unwahrscheinlich ist es ja nicht, dass der Fall eintreten könnte. ich glaube, in Österreich und Deutschland wird ungefähr jede dritte Ehe wieder geschieden? Klar sind da auch Personen drunter, die bereits mehrere Scheidungen hinter sich haben. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass einen selbst eine Scheidung oder Trennung nach langer Beziehung treffen könnte, ist so oder so nicht verschwindend gering.