Hagelschaden - Abrechnung mit Versicherung

  • Hallo zusammen,



    mit welcher Summe kann man in folgendem Szenario von der Versicherung rechnen, sofern man keine Reparatur wünscht und das Auto nicht verkaufen möchte.




    Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer: 9655€

    Wiederbeschaffungswert: 13500€

    Restwert inkl. Umsatzsteuer: 7660€

    Selbstbeteiligung Teilkasko: 150€


    Kann man auf die Netto Reparaturkostensumme bestehen oder wird nur Wiederbeschaffungswert - Restwert - Selbstbeteiligung ausbezahlt?



    Vielen Dank!

  • Ich verstehe die Frage so, dass ein Fremder Dein Auto beschädigt hat und Du absolut unschuldig bist. Dann kannst Du die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes vom Gegner bzw. der gegnerischen Versicherung verlangen, also die Reparatur in Höhe von 9655€. Das ist auch nicht wirtschaftlich unsinnig, da Dein Auto mehr wert war, als dieser Schaden.


    Wenn Du es selbst reparieren lassen willst o.ä. solltest Du m.E. auch genau diese Summe verlangen können.


    Deine eigene Versicherung/Selbstbeteiligung ist irrelevant.

  • Ich verstehe die Frage so, dass ein Fremder Dein Auto beschädigt hat und Du absolut unschuldig bist. Dann kannst Du die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes vom Gegner bzw. der gegnerischen Versicherung verlangen, also die Reparatur in Höhe von 9655€. Das ist auch nicht wirtschaftlich unsinnig, da Dein Auto mehr wert war, als dieser Schaden.


    Wenn Du es selbst reparieren lassen willst o.ä. solltest Du m.E. auch genau diese Summe verlangen können.


    Deine eigene Versicherung/Selbstbeteiligung ist irrelevant.

    Ich weiß nicht ob ein Hagelschauer eine Versicherung hat. :)

  • Ich verstehe die Frage so, dass ein Fremder Dein Auto beschädigt hat und Du absolut unschuldig bist. Dann kannst Du die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes vom Gegner bzw. der gegnerischen Versicherung verlangen, also die Reparatur in Höhe von 9655€. Das ist auch nicht wirtschaftlich unsinnig, da Dein Auto mehr wert war, als dieser Schaden.


    Wenn Du es selbst reparieren lassen willst o.ä. solltest Du m.E. auch genau diese Summe verlangen können.


    Deine eigene Versicherung/Selbstbeteiligung ist irrelevant.

    Stimmt soweit. Zu ergänzen wäre lediglich:
    1) Der Gegner sitzt dort. woher der Hagel kam. Und der kam schließlich von oben.

    2) Die gegnerische Versicherung ist die HHV a. G. (Himmlische Hagelversicherung auf Gegenseitigkeit).

    3) "Gegenseitigkeit" heißt in dem Fall, dass sie nur dann zahlt, wenn du auch dran glaubst.

    4) Im Streitfall wende man sich an die operative Geschäftsführung, bestehend aus den Herren Petrus. Jacobus und Johannes.

    5) Kommt man auch da nicht weiter, wende man sich an den Vorstand bestehend aus Vater, Sohn und Heiligem Geist.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • [...]

    5) Kommt man auch da nicht weiter, wende man sich an den Vorstand bestehend aus Vater, Sohn und Heiligem Geist.

    Fehlt noch 6)

    Der HHV-Vorstand - gütig wie er ist - wird auf die eigene Teilkaskoversicherung verweisen und auf deren Kleingedrucktes. Allwissend wie er ebenfalls ist, wird er dabei auch gleich deren Kleingedrucktes mitliefern und dazu noch eine Interpretation bezüglich der Ersatzleistung.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • ...

    Wiederbeschaffungswert: 13500€

    Restwert inkl. Umsatzsteuer: 7660€

    ...

    Verstehe ich nicht. Der Wiederbeschaffungswert ist doch der "Restwert".


    Grundsätzlich können bei fiktiver Abrechnung in der Kaskoversicherung die Kosten einer fachgerechten Reparatur ohne die Umsatzsteuer bis max. zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich der Selbstbeteiligung verlangt werden. Je nach Versicherung muss man sich dabei ggf. über die anzusetzenden Reparaturkosten mehr oder weniger intensiv streiten. Bei der großen Versicherung mit Sitz in Oberfranken ist das (auch) in solchen Fällen besonders mühsam.

  • Restwert ist das, was der Wagen derzeit unrepariert am Markt wert ist. Er hat zwar Beulen, kann aber fahren, funktioniert und würde vermutlich beim TÜV durchkommen.


    Gibt Leute, die stören Beulen nicht und die würden lieber 7.700 Euro für ein zerbeultes Auto zahlen als > 13.000 Euro für ein gleichartiges Auto ohne Beulen.

  • Bei 11.500 € Reparaturkosten einschl. Umsatzsteuer sind das aber nicht nur "Beulen". Und von den Beträgen passt das alles überhaupt nicht zusammen. Über 5.600 € mehr als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert minus Reparaturkosten bezahlt niemand für den Schrotthaufen. Wer ein beschädigtes Auto kauft, will es entweder für sich selbst oder für den Weiterverkauf reparieren. Das lohnt sich aber bei den genannten Zahlen nicht. Da ist dann gleich die nächste Frage, wer die Beträge ermittelt hat. Bei Kaskoschäden ist maßgeblich, was der von der Versicherung benannte Sachverständige an Werten und Kosten ermittelt. Was eine Werkstatt sich an Reparaturkosten oder der Fahrzeugeigentümer sich an Fahrzeugwert vorstellt, wird damit oft überhaupt nicht übereinstimmen.