Neue Grundsteuer bei Eigentumswohnung - Problem mit Elster

  • Hallo! Nach intensivem Studium von Erklärvideo (gibt es nur für Besitzer von Einfamilienhäusern) und Checkliste habe ich die Erklärung für meine Eigentumswohnung ausgefüllt (NRW, Baujahr 2018). Elster zeigt mir folgenden Fehler an: "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens." Dieser Fehler ist mir unerklärlich, weil ich Fläche und Anteil gemäß Kaufvertrag eingetragen habe. Mich interessiert, ob andere Eigentümer von Eigentumswohnungen dasselbe Problem haben. Aufgrund des Fehlers kann ich die Erklärung nicht abgeben. Die Hotline des Finanzamts ist unerreichbar. Zur Not muss ich einen Steuerberater beauftragen, die Erklärung für mich zu erstellen. Er wird aber die selben Werte eintragen müssen wie ich. Ich bin genervt!

  • Ich hatte so einen Fehler auch, es ist leider unglücklich beschrieben, wo man was eintragen muss.

    Zum "Schluss", wo es um die Fläche des Grundstücks und den Bodenrichtwert geht, muss man tatsächlich selber Mathematik betreiben:
    Die eigentliche Grundfläche des Flurstücks laut Grundbuchauszug als Bruchteil des eigenen Miteigentumsanteils bzw. der Anteile.


    Beispiel: Grundstück ist laut Grundbuch 800 m2 groß. Du hast 150 von 1000 MEA an diesem Grundstück. Dann musst du 120 m2 eintragen (soweit ich das verstanden habe).

  • Ich hatte so einen Fehler auch, es ist leider unglücklich beschrieben, wo man was eintragen muss.

    Zum "Schluss", wo es um die Fläche des Grundstücks und den Bodenrichtwert geht, muss man tatsächlich selber Mathematik betreiben:
    Die eigentliche Grundfläche des Flurstücks laut Grundbuchauszug als Bruchteil des eigenen Miteigentumsanteils bzw. der Anteile.


    Beispiel: Grundstück ist laut Grundbuch 800 m2 groß. Du hast 150 von 1000 MEA an diesem Grundstück. Dann musst du 120 m2 eintragen (soweit ich das verstanden habe).

    Diese Meldung hatte ich auch, habe es dann wie auch lieberjott beschrieben hat gemacht. Dann passten die Eingaben, habe nun aber meine Daten auch mal bie https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eingeben. Dort können die Daten einfach so übernommen werden, leider konnte ich die Erklärung, mangels Code, noch nicht abschicken.

  • Hallo zusammen,


    Dank der Hilfe eines Verbraucherverbands habe ich den Fehler gefunden:

    Im Formular GW1 im Bereich "Gemarkung" muss in Zeile 11 (unter der Fläche des gesamten Grundstücks) der Wert 1.000 / 1.000 (Zähler, Nenner) eingetragen werden. Erst später in einem anderen Formular muss man den eigenen Anteil am Eigentum eintragen.


    Wenn ich jetzt die Angaben im Formular prüfe, dann wird kein Fehler mehr angezeigt und ich kann das Formular abgeben.


    Ich danke euch ganz herzlich für eure Hilfe!

  • Sorry, nach einem weiteren Telefonat habe ich es jetzt richtig:


    In GW1 "Gemarkung" trägt man unter der Fläche in Zeile 11 den eigenen Anteil ein, z.B. 333/10.000.


    In GW2 "Grund und Boden" folgt man bei der Fläche des Grundstücks der Anleitung, die sich mit dem "?" öffnet, d.h. Fläche des Grundstücks x Anteil Zähler / Anteil Nenner, z.B. 1500 x 333/10.000 = 49,95. Dann trägt man aufgerundet die 50 bei Fläche ein.


    In GW1 "Eigentümer): Wenn einem als Ehepaar/Lebenspartner die Wohnung zu gleichen Teilen gehört, dann müssen beide Eigentümer eingetragen werden, dazu auch der jeweilige Anteil am Grundstück (Zeile 51). Hier halbiert man dann den Anteil, also bei einem Anteil von insgesamt 333/10.000, trägt man dann bei einem Ehepartner 167/10.000 und beim anderen 166/10.000 ein. Man kann hier nur ganzzahlige Werte eintragen.


    Ich hoffe, diese Infos helfen auch anderen weiter, die eine Eigentumswohnung besitzen.

  • In GW1 "Eigentümer): Wenn einem als Ehepaar/Lebenspartner die Wohnung zu gleichen Teilen gehört, dann müssen beide Eigentümer eingetragen werden, dazu auch der jeweilige Anteil am Grundstück (Zeile 51). Hier halbiert man dann den Anteil, also bei einem Anteil von insgesamt 333/10.000, trägt man dann bei einem Ehepartner 167/10.000 und beim anderen 166/10.000 ein. Man kann hier nur ganzzahlige Werte eintragen.

    Spannend. Ich habe da jeweils für meine Frau und mich "1/2" eingetragen; meines Erachtens war dies im Hilfetext auch so erläutert: