Wohnriester Bausparvertrag Riesterguthaben transferieren

  • Hallo liebe Community,

    ich hoffe auf eure Hilfe, lese ja schon länger als Gast mit und weiß, dass hier viele kompetente Ratgeber zu finden sind. :)

    Mir ist von der SchwäbischHall angeboten worden eine auslaufende Sollzinsbindung in 10 Jahren (KfW-Darlehen, 121.000 EUR, Zinsbindung 10 Jahre, Restschuld Ca. 67.000 EUR) für ein Mietobjekt über einen Wohnriester abzulösen. An sich angesichts der Zinsanstiege ja nicht so verkehrt, es geht auch erst mal nicht um den Zins, sondern ums Konzept an sich:

    Der Berater hat das Konzept Wohnriester ins Spiel gebracht, da ich ja nur "auf Sparflamme" eine fondgebundene Riesterrente anspare um bereits erhaltene Zulagen nicht zu verlieren.

    Volles Mitnehmen der Zulagen und Steuerersparnis alles schön und gut in der Rechnung, nur würde dann bei Entnahme des geförderten Guthabens für die Anschlussfinanzierung in 10 Jahren die geförderten Beiträge auf das Wohnförderkonto übertragen und dann mit 2% p.a. verzinst bis zum Rentenantritt also bei mir gute 40 Jahre + X bei meinen mitteljungen 27 Jahren folgen. (Soweit mein Laienverständnis.....)

    Das sei jedoch kein Problem: Man übertrage einfach das Förderguthaben aus dem Wohnriester auf den Riesterrentenvertrag, das gehe sogar bis zu einem 1EUR Erinnerungswert. Unterm Strich erspart man sich so den Anspruch auf das Bauspardarlehen für die Anschlussfinanzierung mit Hilfe von Vater Staat und danach kann das Guthaben ja noch im Riesterrentenvertrag was erwirtschaften. Es komme so zu keiner Entnahme oder schädlichen Verwendung und entsprechend keinem Eintrag auf das Wohnförderkonto mit Versteuerung von diesem, nur eben die als normale Riesterrente.

    Weiterhin würde es auch keinerlei Problem geben die Zinsen aus dem Bauspardarlehen vom Finanzamt als Werbungskosten gegenüber der Miete aus Vermietung abzusetzen da das Riesterguthaben unberührt bliebe. Für mich ist das doch die Kategorie "zu schön um wahr zu sein" seitens des interessierten Beraters.....

    Ich danke schon mal für die Mühe beim Lesen und freue mich über eure Einschätzung.

  • Ich habe das Konzept nicht verstanden.

    Wohnriester geht doch nur bei einer selbstgenutzten Immobilie.


    Wenn Du einen Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung nutzt, hat das 2 Folgen:

    - Eine Art Sondertilgung durch die vorher angesparten Sparbeiträge

    - Eine schnelle Tilgung des Bauspardarlehen

    Beides ist bei vermieteten Objekten nicht immer gewünscht.

  • Danke für eure Antworten. :)

    Ja, er hat das auch als Konzept beschrieben, was der normale Kundenberater bei der Bank nicht wirklich kenne....

    Er hat mich eben mit dem Zinsvergleich KfW-Darlehen gekriegt: 0,94%p.a. jetzt und gerade ca. 2,78% pa... Da muss ich gestehen, hab ich das Risiko der auslaufenden Sollzinsbindung nicht auf dem Schirm gehabt.

    Ich würde einen Wohnriester-Bausparer abschließen und in der Sparphase diese "Eigenheim-Förderung" erhalten. Diese bauen zusammen mit den regulären Sparleistungen den Anspruch auf das Bauspardarlehen für die Ablöse in 10 Jahren auf.

    Der kritische Punkt sei eben in 10 Jahren nicht das geförderte Guthaben für die Ablöse zu verwenden, also eine Entnahme, sondern dieses in einen anderen Riestervertrag zu transferieren und nur das Bauspardarlehen und das ungeförderte Sparguthaben zu verwenden. Weiterhin stehe so einer steuerlichen Absetzbarkeit als Finanzierungskosten der Zinsen nichts im Wege.

    Die "Rendite" wäre die volle Riesterförderung auf einen Betrag den ich eh als "normale Sparleistung" in den Bausparer zahle an sich plus die Anrechnung als zusätzliche Sparleistung dieser für den Anspruch auf das Darlehen. Später könne das Guthaben im Riesterrentenvertrag noch Erträge bringen, hätte also auch noch zusätzlich für die Rente gespart, alles mit Hilfe von Vater Staat.

    Ich bin skeptisch, dass das so einfach geht: Das Bauspardarlehen wird zuteilungsreif, ich übertrage das geförderte Guthaben bis auf 1 EUR und sagen wir zwei Monate später löse ich mit dem Darlehen den KfW-Kredit ab. Förderung mitgenommen, statt Wohnförderkonto über Jahrzehnte mit 2%pa verzinst zu versteuern habe ich das Guthaben für die Riesterrente später mit rg. Das Finanzamt mag zwar sehen, dass das Darlehen aus einem Wohnriesterbausparer kommt, aber wird nicht den Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt aberkennen. Es hindert mich ja nichts daran förderungsschädlich einen Wohnriestervertrag so zu verwenden. Blöd ist natürlich, dass ich kaum die Abschlussgebühr für den Bausparer steuerlich absetzen kann.

    Meine Frage wäre: Ist das Konzept wirklich so möglich? Der Berater sagt natürlich das Konzept ziehe er schon seit Jahren durch. Ich habe halt Wohnriester auch bei meiner selbstgenutzten Immobilie nicht in Betracht gezogen, weil 2%pa auf 40 Jahre +X eben ein unschöner Zineszinseffekt auf meine Kosten sind. Psychologisch: Ich mache eben Bausparer, damit ich den Schuldendienst bis auf Sichtweite zur Rente sicher abschließen kann, anstatt mir eine Schuld (mit Vererbung) ins Alter zu nehmen, welche durch Versteuerung meine Steuerschuld hochtreibt.

    Danke euch weiter für eure Einschätzung.