Hallo liebe Community,
ich hoffe auf eure Hilfe, lese ja schon länger als Gast mit und weiß, dass hier viele kompetente Ratgeber zu finden sind.
Mir ist von der SchwäbischHall angeboten worden eine auslaufende Sollzinsbindung in 10 Jahren (KfW-Darlehen, 121.000 EUR, Zinsbindung 10 Jahre, Restschuld Ca. 67.000 EUR) für ein Mietobjekt über einen Wohnriester abzulösen. An sich angesichts der Zinsanstiege ja nicht so verkehrt, es geht auch erst mal nicht um den Zins, sondern ums Konzept an sich:
Der Berater hat das Konzept Wohnriester ins Spiel gebracht, da ich ja nur "auf Sparflamme" eine fondgebundene Riesterrente anspare um bereits erhaltene Zulagen nicht zu verlieren.
Volles Mitnehmen der Zulagen und Steuerersparnis alles schön und gut in der Rechnung, nur würde dann bei Entnahme des geförderten Guthabens für die Anschlussfinanzierung in 10 Jahren die geförderten Beiträge auf das Wohnförderkonto übertragen und dann mit 2% p.a. verzinst bis zum Rentenantritt also bei mir gute 40 Jahre + X bei meinen mitteljungen 27 Jahren folgen. (Soweit mein Laienverständnis.....)
Das sei jedoch kein Problem: Man übertrage einfach das Förderguthaben aus dem Wohnriester auf den Riesterrentenvertrag, das gehe sogar bis zu einem 1EUR Erinnerungswert. Unterm Strich erspart man sich so den Anspruch auf das Bauspardarlehen für die Anschlussfinanzierung mit Hilfe von Vater Staat und danach kann das Guthaben ja noch im Riesterrentenvertrag was erwirtschaften. Es komme so zu keiner Entnahme oder schädlichen Verwendung und entsprechend keinem Eintrag auf das Wohnförderkonto mit Versteuerung von diesem, nur eben die als normale Riesterrente.
Weiterhin würde es auch keinerlei Problem geben die Zinsen aus dem Bauspardarlehen vom Finanzamt als Werbungskosten gegenüber der Miete aus Vermietung abzusetzen da das Riesterguthaben unberührt bliebe. Für mich ist das doch die Kategorie "zu schön um wahr zu sein" seitens des interessierten Beraters.....
Ich danke schon mal für die Mühe beim Lesen und freue mich über eure Einschätzung.