außergewöhnliche Belastung nach Schlaganfall

  • Guten Morgen,

    nach einem schweren Schlaganfall meines Mannes habe ich diesen in 2021 in vielen Reha-und Therapieeinrichtungen begleitet und besucht.

    Hat jemand gutes Wissen, wie man all die Begleitaufenthalte (z.B. war ich 93 Tage mit in der Reha, da es ihm so schlecht ging und ich ihn gut unterstützen konnte) und Besuchsfahrten (einige tausend Kilometer) von der Steuer absetzen kann?

    Die Fahrten zu den Therapien oder in die Reha kann ich ja bei außergewöhnliche Belastungen absetzten. Aber meine Besuche? Oder wenn Freunde etwas vorbeigebracht haben? Wie ist es damit. Würde mich sehr übe kluge Antworten oder auch weitere Tipps freuen und bedanke mich schon einmal dafür.

    Herzliche liebe Grüße

    Koshma

  • Keine Rechtsberatung! Besuche eines nahen Angehörigen bei stationären Aufenthalt lassen sich von der Steuer absetzen … WENN diese Besuche für den Heilungsprozess absolut notwendig waren. Das muss natürlich bescheinigt werden. Von der Rehaklinik bzw. dem direkten behandelnden Arzt. Ich denke das einfaches „für den Patienten gut“ wird nicht reichen.