Gas bald 3-mal so teuer: Das kannst Du jetzt tun - Fragen dazu

  • Nachdem Finanztip diese Woche auch einen "Warnartikel" zur sich anbahnenden Preisexplosion geschickt hat, bin ich etwas irritiert, weil die einzige empfohlene Maßnahme dort war, mehr Geld aufs Tagesgeldkonto zu überweisen, um eine Reserve für die Abschläge und Nachzahlungen zu haben.


    Ich würde es aber sehr begrüßen, wenn Finanztip auch mal ein paar Hinweise zu Rechten des Kunden gegenüber solchen Preiserhöhungsverlangen geben könnte (oder ist nach der letzten Gesetzesänderung der Kunde plötzlich völlig rechtlos geworden)?


    Folgende Fragen tun sich für mich auf:


    1) Welche Informationen muss der Versorger zur Rechtfertigung seiner Tariferhöhung vorlegen? Analogie Mietrecht: Da müssen ja Vergleichsmieten oder Hinweise auf einen Mietspiegel gemacht werden - wie ist das bei der Ga- und Stromversorgung?


    2) Erhöhung der Vorauszahlung: Da kann man ja auch sein blaues Wunder erleben. Hat man als Kunde die Chance, dieser zu widersprechen und sie auf einen Betrag zu kürzen, der einem angemessen und wirtschaftlich stemmbar erscheint (den Hinweis auf dann später sehr hohe Nachforderungen lassen wir mal außer Acht)?


    3) Kann der Versorger kündigen, wenn man den Preiserhöhungen widerspricht?



    Das sind die Fragen, die mir so in erster Näherung einfielen. Vielleicht fallen anderen Foristen auch noch andere Fragen ein.

  • Hm, lässt sich die vorhandene Gasmenge per Juristerei erhöhen?


    Nix für ungut, aber wir alle haben zu ziemlich die A....karte gezogen, es sei denn ein paar andere Leute werden ganz schnell vernünftig. (Und muss das vernünftig auch unserer und nicht deren Definition von vernünftig entsprechen.) Das wird alles wehtun und außer dem zusätzlichen Puffer (und akutem Preppertum) sehe ich da auch keine anderen Möglichkeiten. :(

  • Hm, lässt sich die vorhandene Gasmenge per Juristerei erhöhen?

    Sorry, auch wenn man Ehrenmitglied ist, kann man vor Einschalten des Antwortmodus erstmal in den Lesemodus gehen!


    Ich habe nicht gefragt, ob ich Gaspreiserhöhungen juristisch verhindern kann, sondern welche Kontrollmöglichkeiten ich habe, wenn mir ein Versorger das Fell über die Ohren ziehen will! Das es unter den Versorgern in D zahlreiche unseriöse Zeitgenossen gibt, sollte Ihnen ja nicht verborgen geblieben sein.


    Wenn Ihnen dazu nichts einfällt außer Prepperweisheiten, dann schreiben Sie einfach auch nichts und überlassen die Beantwortung anderen, denen was dazu einfällt!


    :cursing:

  • 1.

    Von verhindern habe ich auch nichts geschrieben.


    2.

    Den Wunsch, die Wucht des Aufpralls zu mindern bzw. den Aufprall zu verzögern, halte ich für menschlich nachvollziehbar. Allerdings denke ich nicht, dass dieser Wunsch mit keiner verbraucherseitigen Maßnahme erfüllt werden kann. Allenfalls wenn die Gaslieferanten staatlicherseits gestützt werden und daher auf durchschlagende Preiserhöhungen vorläufig verzichtet werden kann, ließe sich das Unvermeidliche etwas hinauszögern.


    3.

    Wenn das keine genehme Meinung ist, dann ist das so.

  • (oder ist nach der letzten Gesetzesänderung der Kunde plötzlich völlig rechtlos geworden)?

    Ja, s. https://www.gesetze-im-internet.de/ensig_1975/__24.html Abhilfe nur in der Wahlkabine.

    Folgende Fragen tun sich für mich auf:

    Da gibt es unabhängig von der spezifischen Neuregelung einen guten Artikel der Verbraucherzentrale https://www.verbraucherzentral…gas-was-ist-erlaubt-13201

    Es läuft mMn darauf hinaus, dass bei Vertragskunden nur die Kündigung offen steht, auf einen Widerspruch würde ich mich nicht einlassen. Bei Grundversorgung wird auf die Aufsichtsbehörde verwiesen.

    . Hat man als Kunde die Chance, dieser zu widersprechen und sie auf einen Betrag zu kürzen, der einem angemessen und wirtschaftlich stemmbar erscheint

    Wenn er auf Basis einer gültigen Preiserhöhung erfolgt mMn nicht. http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__13.html

    Dazu länglich hier und hier.

    https://www.bundesnetzagentur.…ngen/start.html#FAQ696152

    https://www.verbraucherzentral…aege-das-ist-zu-tun-66677

  • Ja, s. https://www.gesetze-im-internet.de/ensig_1975/__24.html Abhilfe nur in der Wahlkabine.

    Vielen Dank - wie gewohnt prompt und zuverlässig.


    So ganz hoffnungslos stimmen mich Ihre Quellen aber nicht. Da bleiben schon einige Paragraphen und Passi, die sich für den Häuserkampf zusammen mit Gleichgesinnten, eventuell mit Unterstützung von Verbraucherzentralen, eignen.


    Ich warte gespannt auf das erste Schreiben.

  • Vor allem kannst du dich bei der Bundesregierung bedanken, die die Sanktionen beschlossen hat und die du jetzt finanziell ausbaden darfst.


    Auch bei der letzten Bundesregierung kann man sich bedanken. Dazu ist anzumerken, dass Trump müde belächelt wurde für seinen Vorschlag LNG aus Amerika zu kaufen anstelle von Nordstream I+II.

  • Wobei man dazu natürlich auch berücksichtigen muss, dass LNG mehr als nur ein kleines bisschen teurer war als russisches Gas . Selbst wenn die Regierung Nordstream nicht vorangetrieben hätte, es hätte sich kaum ein Investor gefunden der LNG Terminals in dieser Situation vorfinanziert, denn wer wäre dessen Kundschaft gewesen? Insbesondere wenn gleichzeitig alle vom Ende des fossilen Zeitalters reden.


    Ein anderes Kapital ist natürlich dass es Länder wie Litauen gab, die aus strategischen Erwägungen ihr LNG teurer eingekauft haben während in Deutschland die Frage der Energiesicherheit nie eine ernsthafte Rolle gespielt hat.

  • Hallo zusammen,

    das Energsicheerheitsgesetz und die Alarmstufe 2 von 3 und steigend, insbesondere das nicht einhalten der Verträge seitens Russlands, sind m.E. Grundlage dessen, das FI es treffend beschrieben hat:


    Mehr Reserven in Euros anlegen.


    LG

  • Wir kochen mit Propangas. Wollte ich mir doch neulich eine weitere Pfandflasche holen, um nicht im Winter ohne Gas dazustehen, da hies es, es sei Verkaufsstop. Auch da schlägt Putins Krieg durch.

    Gruß


    Altsachse

  • Einem weitläufigen Nachbarn wurden gestern einige Kubikmeter schrankfertiges Kaminholz vors Haus gekippt.

    Nach seinen Worten "140 € für den cbm statt im Vorjahr 45 €", also praktisch der dreifache Preis.

    Ob nach Schüttraum- oder nach Raummetern berechnet? Damit war er momentan überfragt - kommt beim Preisanstieg auch nicht so sehr darauf an.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Da stellt man mal eine naheliegende Frage zu einem kontroversen Thema und dann muss man feststellen, dass auch hier an jeder Ecke Forumspegidisten lauern, die einem mit unverlangten unqualifizierten politischen Einschätzungen der Weltlage belästigen ("Schuld an allem sind nur Merkel und Schröder").


    Mir reicht's - ich verkrümel mich und habe die Forumsadministration gerade angewiesen, mein Konto zu löschen.


    Einzige rühmliche Ausnahme hier: Kater.Ka , dem ich auf diesem Weg noch einmal für seine immer kompetenten und zutreffenden Tipps danke.


    Für alle anderen, die sich hier geäußert haben:

    Good Riddance! Ihr habt sie nicht mehr alle!

  • Wir haben drei Infrarotheizer gekauft. Wohl wissend wie meine Frau drauf ist wenn sie friert, ist das quasi eine Investition in ein harmonisches Eheleben.

  • Mein Gasversorger hat gerade die Preiserhöhung des Arbeitspreises per 1.9. angekündigt. Der Preis ist knapp verdoppelt.


    Hat aber nichts mit EnSiG zu tun, sondern einfach gem. §3 der AVB. Dort steht, dass die das "nach billigem Ermessen anpassen" können, abhängig von deren Kostenentwicklung. Natürlich kann ich das "nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen" lassen und/oder kündigen.


    Eventuelle EnSiG-Erhöhungen sind dann zusätzlich.

  • Mein Gasversorger hat gerade die Preiserhöhung des Arbeitspreises per 1.9. angekündigt. Der Preis ist knapp verdoppelt.


    Hat aber nichts mit EnSiG zu tun, sondern einfach gem. §3 der AVB. Dort steht, dass die das "nach billigem Ermessen anpassen" können, abhängig von deren Kostenentwicklung. Natürlich kann ich das "nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen" lassen und/oder kündigen.


    Eventuelle EnSiG-Erhöhungen sind dann zusätzlich.

    Da sind aber die Links oben von Kater.Ka sehr hilfreich. Insbesondere die Links zu den einschlägigen Gesetzestexten, wo ich folgenden Satz gefunden habe:


    "Eine Preisanpassung ist insbesondere dann nicht mehr angemessen, wenn sie die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung überschreitet, die dem jeweils betroffenen Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Reduzierung der Gasimportmengen für das an den Kunden zu liefernde Gas entstehen"


    Sicherheitshalber müssten Sie aber mal verifizieren, ob Ihr Vertrag in diese Kategorie fällt.


    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass durch Gesetzesänderung einem Energieverbraucher das Recht auf angemessene Dokumentierung von Informationspflichten durch den Lieferanten einfach genommen werden kann. Es gibt bei Kater.Ka ja auch Links zu Verbraucherzentralen.


    Auf jeden Fall aber danke für die "Hausnummer", die einem bei "Preisanpassungen" blüht.