Steuerfragen ETF

  • Hallo zusammen,

    ich habe zwei Fragen zur ETF Besteuerung:


    Erstens, folgender, etwas komplizierter Sachverhalt:

    Ich bespare seit Anfang 2018 den MSCI World (thesaurierend) mit wechselnden mtl. Sparraten.

    Anfangs ca. 200€ mtl. nun ca. 800€.

    Zwischendrin habe ich mehrmals Einzelbeträge iHv 5000 -10.000€ nachgekauft.

    Schlussendlich hab ich dann noch meinen Broker gewechselt, und das Depot übertragen lassen.

    Bei der Übertragung wurde allerdings nicht der bisherige Kursgewinn mitübertragen, sprich Traderepublic berechnet den Kurs seit Depoteingang irgendwann Anfang 2020. Habe damals nachgefragt, gab aber keine Lösung für das Problem.

    Ich habe also einen ETF, den ich vollkommen alinear bespart habe, bei dem die genauen Kursgewinne auch nicht klar sind (mir jedenfalls nicht). Wie wird das im Verkaufsfall jetzt besteuert? Ich kann ja nicht mal selbst den genauen Kursgewinn angeben...


    Und Zweitens:

    Ich habe gerade gelesen, dass man einen Sparplan auch als Rentenvorsorge (?) steuerlich geltend machen kann, komme bei Google aber nur auf iwelche windigen Finanzdienstleister. Weiss jemand näheres ? Wieso ist das noch nicht in aller Munde, oder hab ich da was wichtiges verpasst?


    LG

  • Hallo Stirnlappenbasilisk , willkommen im Finanztip-Forum.


    Die Anschaffungskosten kennst Du aus den Kaufabrechnungen des alten Depotanbieters. Diese wurden im Zuge des Depotübertrags an TR mit übermittelt und sind dort im Hintergrund gespeichert. TR kann Dir die Einstandswerte auf Anfrage nennen, angezeigt werden sie aber nicht,

    Bitte dies als Anfrage an TR senden, damit sie Dir diese Daten übermitteln, und dann mit Deinen Daten abgleichen.

    Die Besteuerung läuft ganz normal auf Basis der ermittelten Daten. (FIFO beachten)


    Falls die Daten tatsächlich nicht vorliegen wird die Ersatzbemessungsgrundlage 30% angewandt und das Delta kannst Du Dir im Rahmen der Steuererklärung wieder holen.


    Zum zweiten Fall sind wahrscheinlich fondsgebundene Rentenversicherungen im Rahmen Riester bzw. Rürup gemeint. Normale fondsgebundene RV können bei der Auszahlung steuerlich günstiger als eine Eigenanlage sein, FT sieht eher die Eigenanlage aufgrund der Kosten der Versicherungsprodukte vorne.

  • Danke für deine Antwort,

    dann hake ich mal bei TR nach.


    Was die fondsgebundene RV betrifft empfiehlt Finanztipp in seinem Artikel dazu ja, wenn überhaupt auf Netto Tarife zu setzen.

    Nun habe ich gegoogelt und bin auf einen Anbieter von Netto Tarifen gekommen.

    Im wesentlichen sind das ja ETF-Sparpläne, welche von einem "Versicherungsanbieter" vermittelt und bespart werden. Aber wo ist hier jetzt der Mehrwert, das kann ich ja auch ohne die ?! Außerdem erscheinen mir selbst bei den "Nettotarifen" die Verwaltungskosten zu hoch.

    Ob die Steuerersparnis die Verwaltungskosten aufhebt müsste man durchrechnen.

    Ich frage mich jedoch, warum ich als Einzelperson (die ich ja scheinbar das gleiche mache wie so eine fondsgebundene RV) meinen ETF nicht als Altersvorsorge deklarieren- und steuerlich geltend machen darf ?

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung.


    Der Abzug der Beiträge ist mMn nur bei speziellen Produkten möglich (Riester, Rürup). Es fällt allerdings keine Steuer in der Ansparphase an (Ausschüttungen, Vorabpauschale). Die Auszahlung ist dann insoweit steuerbegünstigt, dass zum halben persönlichen Steuersatz versteuert wird, andererseits ist beim Aktien-ETF die Teilfreistellung höher.


    In der RV ist i.d.R. zusätzlich eine Versicherungsleistung enthalten, die Du selbst dazu kaufen müsstest.


    Die Frage der besseren Förderung des individuellen Vermögensaufbaus kann über die Wahlkabine gesteuert werden. Mehrheitlich wir dies offensichtlich nicht gewünscht.