Fehler in Steuerberechnung im Artikel zur Entgeltumwandlung?

  • Hallo,

    ich rechne gerade detalliert das Beispiel Nr. 6 ("Warum müssen Gutverdiener deutlich mehr Zuschuss fordern?") aus dem Finanztip-Artikel zur Entgeltumwandlung nach: https://www.finanztip.de/betri…rsorge/entgeltumwandlung/


    Dies gelingt mir soweit auch ganz gut, bis auf den Punkt wo die Steuer auf die Betriebsrente (hier mit 2% Verzinsung) berechnet wird:
    Rentenbrutto: 1461€
    Rente bAV brutto: 285€

    Rente bAV brutto minus Sozialabgaben (59€): 226€

    darauf Einkommensteuer lt. Artikel: 64€ == Steuersatz: 64/226 = 28,3%
    Wo kommt dieser sehr hohe durchschnittliche Steuersatz her?


    Nehme ich die beiden Renten und berechne die zu versteuernde Jahresrente zu:
    Rentenbrutto Gesamt: (1461€ + 285€)*12 = 20952€

    Abzug Sozialabgaben: -12*59€ (bAV) + - 12*152€ (ges. R.)

    zu versteuernde Jahresrente: ca. 17550€


    (Es sind einige Rundungsfehler dabei, da ich nicht diverse Nachkommastellen aus meiner Excel-Rechnung übertragen wollte.)


    Das ergibt einen Grenzsteuersatz von ca. 25%. Der durchschnittliche Steuersatz mit dem Grundfreibetrag und unter Berücksichtigung der Steuerprogression beträgt jedoch somit nur ca. 7,5%, womit ich auf eine Einkommenssteuer nur für die bAV von 226€ * 7,5% = 17€ komme. Also weit weniger als die im Artikel veranschlagten 64€. Die Schlussfolgerung aus der gesamten Berechnung ist so in meinen Augen eine andere.


    Wo ist mein Denkfehler? Oder ist in dem Artikel etwas falsch gerechnet?

    Ich weiß es gibt noch eine Menge andere Feinheiten, die zu beachten wären (Sonderausgaben, weitere Freibeträge etc.), aber die sollen hier einmal bewusst vernachlässigt werden, wie das im Artikel denk ich auch getan wurde. Mir geht es vorallem darum, die große Diskrepanz in der Besteuerung der bAV zu identifizieren.


    Vielen Dank euch!

  • thewaywewalk

    Hat den Titel des Themas von „Fehler in Steuerberechnung im Artikel zur Entgeldumwandlung?“ zu „Fehler in Steuerberechnung im Artikel zur Entgeltumwandlung?“ geändert.
  • Bin mir nicht ganz sicher wegen der Frage, da Du mMn selbst die Antwort gibst. Die zusätzliche Rente wird mit dem Grenzsteuersatz versteuert, das sind lt. Deiner Recherche ca. 25%. Das passt doch in erster Näherung zu den genannten 28%?

  • Die zusätzliche Rente wird mit dem Grenzsteuersatz versteuert, das sind lt. Deiner Recherche ca. 25%. Das passt doch in erster Näherung zu den genannten 28%?

    Ist das so? Das ist eine Information, die ich so nirgendwo gefunden habe. Also die gesetzliche Rente unterliegt der Steuerprogression und die betriebliche Rente dem Grenzsteuersatz? Wenn dem so ist, dann ist das sicherlich die Antwort. Warum ist das so? Dann wäre es kein Wunder, wenn die bAV so einen schlechten Ruf hat, aus einem eher wenig nachvollziehbarem Grund.


    Ich werde mal nach einer Quelle dafür suchen. Bzw. weißt du wo ich das nachlesen könnte?

  • Okay, ich habe das hier gefunden:
    https://www.weltsparen.de/alte…he-altersvorsorge/steuer/

    Wesentlich ist hier, dass sowohl die Lohnsteuertabelle (Steuerklassen) als auch die Einkommensteuertabelle (Grenzsteuersatz) relevant werden. Ihre staatliche Rente richtet sich wie zuvor das Gehalt nach der Steuerklasse. Die Betriebsrente zählt aber als zusätzliches Einkommen und muss daher mit dem Grenzsteuersatz anhand des Gesamteinkommens verrechnet werden.


    Dann danke für deine schnelle Antwort.

    Das wäre im Finanztip-Artikel eine Fußnote wert.

  • Das ist nichts spezielles. Jeder Euro, den Du mehr verdienst, wird mit dem Grenzsteuersatz versteuert. Das ist im Prinzip eine Vorher-Nachher-Betrachtung. Vorher hattest Du das normale Renteneinkommen, bei dem die ersten Euros frei waren (Grundfreibetrag) und dann immer mehr abgezogen wurde, in Summe dann der Durchschnittssteuersatz. Nachher hast Du dann das normale Einkommen zzgl der bAV und dieses Delta unterliegt dann dem Grenzsteuersatz.

  • Also die gesetzliche Rente unterliegt der Steuerprogression und die betriebliche Rente dem Grenzsteuersatz?


    Einfach mal schauen was Grenzsteuersatz bedeutet!

    Wie Kater.Ka schon schrieb, wird JEDES zusätzliche Einkommen im Vergleich zu dem bisherigen Einkommen mit dem Grenzsteuersatz versteuert.