Außergewöhnliche Belastungen

  • Hallo, kann ich die Fahrtkosten der Besuche bei der dementen Schwiegermutter bzw. Mutter geltend machen?
    Es geht um die Besuche in der Kurzzeitpflege!
    Vielen Dank im voraus.
    multinger

  • Vielen Dank, Oekonom, für den Hinweis.
    Vielleicht liegen doch einige entscheidende Unterschiede vor.
    Wir waren nahezu täglich dort und haben wichtige, gesundheitserhaltende Maßnahmen durchgeführt. Eine ärztliche Bescheinigung haben wir jedoch (noch) nicht...
    Vielleicht reicht das; werde es versuchen.
    Vielen Dank
    multinger

  • Hallo,


    wie mache ich das konkret mit den Krankheitskosten? Ich sammel alle Belege und reiche sie im Original bei der PKV und in Kopie bei der Beihilfe meines Arbeitgebers ein. Soll ich parallel am besten eine Tabelle beginnen, in der ich dann eintrage, was übernommen wurde? Wirkt sich steuerlich nur das aus, was an mir hängen geblieben ist? Oder werden die gesamten Aufwendungen 'angerechnet'? Mit welchem Kilometersatz kann ich die Fahrten zum auf mit dem Auto ansetzen? Wird Taxi akzeptiert, wenn ich - wie momentan der Fall - aufgrund einer Knie-OP kein Auto fahren kann und die nächsten öffentlichen Verkehrsmittel 1 km entfernt sind, was ich momentan auch nicht laufen kann?


    Viele Grüße
    Susa

  • Hall Susa,


    es ist wie folgt:


    Wirkt sich steuerlich nur das aus, was an mir hängen geblieben ist? Oder werden die gesamten Aufwendungen 'angerechnet'?

    Du kannst natürlich nur die Kosten geltend machen, die dich persönlich belastet haben. Alles was die Kasse bezahlt, ist ja letztlich ein durchlaufender Posten für dich. Es geht also maximal das, was "an dir hängen bleibt".


    Mit welchem Kilometersatz kann ich die Fahrten mit dem Auto ansetzen?

    0,30 Euro je gefahrenen Kilometer.


    Wird Taxi akzeptiert, wenn ich - wie momentan der Fall - aufgrund einer Knie-OP kein Auto fahren kann und die nächsten öffentlichen Verkehrsmittel 1 km entfernt sind, was ich momentan auch nicht laufen kann?

    Eigentlich sollte das doch in diesem Fall auch die Kasse zahlen, oder? Falls nicht, setze es als agB an.

  • Hallo Oekonom, vielen Dank für die Infos. Das hilft mir weiter. Wegen der Taxikosten werde ich Montag mal die PKV anrufen, Kollege meinte aber schon, dass die nichts zahlen. Viele Grüße, Susa

  • Wegen der Taxikosten werde ich Montag mal die PKV anrufen

    gehört idR wohl nicht zu den Vertragsleistungen - im Einzelfall aber im Wege der Kulanz durchaus möglich. Kommt auch immer drauf an, wen man grad am Telefon hat und um welche Gesamtsumme es geht. Also im Zweifelsfall an die Kulanz appelieren im Sinne von "es geht ja nur um die nächsten x Wochen und y Fahrten die Woche" oder so ähnlich. Und dann Name und Datum vom Telefonat aufschreiben. Kann ja durchaus vorkommen, dass bei der dann später erst stattfindenden Erstattung sich niemand mehr erinnern kann....

  • Hallo Franziska,


    ich möchte die Fahrtkosten nach Ausland wegen der Besuche des Vaters meines Stiefkindes (11 Jahre alt) anerkennen lassen. Der Vater hat Recht zur Hälfte der Urlabszeit.
    Eventuell eine Zweitwohnung für mich während des Aufenthalts im Ausland ist auch notwendig.


    Gibt es Vorgeschichte für die Abrechnung dieser Kosten als Außergewöhnliche Belastung?


    Was sind die Chancen der Anerkennung und was muss ich beachten?


    Danke.

  • Hallo, ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit einer aufwendigen Zahnbehandlung.


    In welchem Jahr kann ich Behandlungskosten und Zahnersatz, die nicht von meiner Krankenversicherung übernommen werden, absetzen?


    In dem Jahr, in dem die Behandlung durchgeführt wurde?


    In dem Jahr, in dem die Rechnung für die Behandlung gestellt wurde?


    Oder in dem Jahr in dem ich die Rechnungen tatsächlich bezahlen werde?


    Hintergrund: Ich überlege einen Teil der Behandlung auf das nächste Jahr zu verschieben, damit ich 2017 über die zumutbare Belastung komme.
    Das wäre aber nur notwendig, wenn es für das Finanzamt bei der Anerkennung meiner Kosten darauf ankommt, dass Behandlung und Rechnungsstellung im Jahr 2017 erfolgt sind.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Guten Tag,
    mich interessiert in diesem Artikel vor allem der Abschnitt zum Thema "Krankheitskosten". Hier wurde konkret eine Augen-Laser-Operation erwähnt. Bekannterweise gibt es auch andere operative Behandlungsmethoden, die zur Korrektur der Seehilfe beitragen, wenn eine Laseroperation nicht durchgeführt werden kann (bpsw. Einsetzen einer künstlichen Linse). Benötigen diese auch kein amtsärztliches Attest?
    VG, V

  • Die Begründung, warum es für das Lasern kein Attest mehr braucht, lautet zB wie folgt:


    "Steuerpflichtige unterziehen sich zunehmend Augen-Laser-Operationen, um ihre Sehschwäche dauerhaft auszugleichen, und machen die Aufwendungen hierfür als Krankheitskosten nach § 33 EStG geltend. Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Augen-Laser-Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist auch wissenschaftlich anerkannt. Daher ist auf Bund-/Länderebene beschlossen worden, dass die Aufwendungen ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt werden können (vgl. Kurzinformation der OFD Münster vom 10.7.2006, DB 2006, 1528 sowie Kurz-Info der OFD Koblenz v. 22.6.2006 S 2284 A - St 32 3, DB 2006, 1651)."


    Du solltest also mal klären, ob das auch für das Einsetzen einer Linse gilt....

  • Da dieser Artikel gerade im Newsletter verlinkt war: Sollte hier nicht mal aktualisiert werden, dass der BGH die Verfassungsbeschwerde Az. 2 BvR 180/16 schon am 23.11.2016 nicht zur Entscheidung angenommen hat?


    Damit erledigt sich doch die Hoffnung, dass die zumutbare Belastung gekippt wird oder sehe ich das falsch?

  • Sollte hier nicht mal aktualisiert werden, dass der BGH die Verfassungsbeschwerde Az. 2 BvR 180/16 schon am 23.11.2016 nicht zur Entscheidung angenommen hat?

    ja, insoweit hat sich das tatsächlich erledigt, hier der Beschluss: https://files.vogel.de/infodie…ta/1/0/5/0/2/4/192357.pdf


    Einen kleinen Lichtblick bringt ein neues BFH-Urteil vom 19.01.2017: https://www.buhl.de/steuernsparen/urteil-vir7514/

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps auf dieser Seite.


    Meine Frage wäre:
    Ergeben sich durch die Änderungen in der Staffelung der Grenzen der außergewöhnlichen Belastungen auch Änderungen für bestehende Steuerbescheide? Oder bezieht sich die Vorläufigkeit der Steuerbescheide rein darauf, ob die außergewöhnlichen Belastungen grundsätzlich Rechtens sind?


    Vielen Dank schon mal. :)