Flugannulierung bei Pauschalreise

  • Liebe Community,


    dies ist mein erster Beitrag im Forum und er ist gleich ziemlich lang, ich hoffe, das ist trotzdem ok so.


    Kurzversion:

    Pauschalreise gebucht, Flug durch Fluggesellschaft annuliert, in Absprache mit Mitarbeiter des Reiseveranstalters und unter Zusicherung der Kostenübernahme selbstständig Ersatzflug gebucht. Nun weigert sich Reiseveranstalter, die Kosten zu übernehmen.


    Langversion:

    Ich habe am Sa., 25.06.22, mit Freunden eine beim Reiseveranstalter Frosch Sportreisen gebuchte, dreiwöchige Pauschalreise nach Griechenland angetreten. Die Pauschalreise enthielt Flug und Hotel, die Flüge waren also vom Reiseveranstalter gebucht und Bestandteil der Gesamtrechnung.


    Der vorgesehene Hinflug von Berlin nach Thessaloniki, Fluggesellschaft Ryanair, wurde kurz vor dem Start annuliert (tatsächlich waren alle Fluggäste schon auf der Treppe ins Flugzeug, als der Flug abgesagt wurde!). Die Ryanair-Mitarbeiter vor Ort konnten uns weder einen Grund nennen noch einen Ersatzflug anbieten, sondern forderten uns auf, uns selbst zu kümmern.


    Wir haben daraufhin versucht, uns mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Am Samstagabend war die Zentrale von Frosch nicht besetzt, aber wir konnten den Frosch-Hausleiter vor Ort in Griechenland telefonisch erreichen, haben ihm die Flugannulierung mitgeteilt und gefragt, wie nun weiter vorgegangen werden sollte.

    Er sagte uns, dass wir in diesem Fall entweder von der Reise zurücktreten könnten und die Kosten erstattet bekämen oder uns selbstständig um einen Ersatzflug kümmern sollten, die Kosten für diesen Ersatzflug müssten wir zunächst auslegen, bekämen sie aber von Frosch erstattet.


    In großer Eile haben wir dann kurzfristig noch Plätze in einem Flieger von München(!) nach Thessaloniki am nächsten Morgen (Sonntag) bekommen können, sind mit dem letzten ICE abends von Berlin nach München gefahren und gegen 2 Uhr morgens am Flughafen angekommen. Der Flug MUC—SKG hat gut geklappt und wir sind schließlich nach 48 Std. fast ohne Schlaf Sonntagmittag am Ziel angekommen. Spätestens jetzt völlig urlaubsreif.


    Vor Ort haben wir in Absprache mit dem Frosch-Hausleiter eine E-Mail an Frosch geschrieben mit der Bitte um schnelle Kostenerstattung (immerhin hatten wir durch die kurzfristige Buchung Auslagen von fast € 500 p. P.) und den nötigen Belegen (Screenshot Flugannulierung, Flugtickets und Bahn-Fahrkarten). Außerdem haben wir eine Aufwandsentschädigung für den Stress und Ärger, die große Anstrengung unter Zeitdruck, den entfallenen Urlaubstag und 48 Stunden ohne richtigen Schlaf ggüb. Frosch geltend gemacht.


    Nach drei Werktagen kam eine Eingangsbestätigung mit der Bitte um Geduld, da der Sachverhalt geprüft werden müsse. Und heute kam die Nachricht (gesamte Mail s. u.), dass Frosch für die Erstattung nicht zuständig sei, sondern wir uns an die Fluglinie wenden müssen.

    Lt. https://www.finanztip.de/flugaenderung-pauschalreise/ ist in meinen Augen der Reiseveranstalter, also Frosch, zuständig, obendrein, wenn der Mitarbeiter vor Ort uns dies telefonisch zusagt (s. o.). Und auf unsere Bitte um Aufwandsentschädigung wurde im Übrigen überhaupt nicht eingegangen.


    Habt Ihr Tipps für uns, wie wir unsere Ansprüche ggüb. Frosch durchsetzen können, ohne gleich juristischen Beistand einzuschalten?


    Für Eure Hilfe vielen Dank!

    Hotte




    Antwort von Frosch zu unserer Bitte um Kostenerstattung:

  • Hotte

    Hat den Titel des Themas von „Flugzeitenannulierung bei Pauschalreise“ zu „Flugannulierung bei Pauschalreise“ geändert.
  • Ansprüche gibt es sowohl gegen die Fluggesellschaft (Kosten für Ersatzbeförderung auf jeden Fall, zzgl pauschale Entschädigung je nach Entfernung sofern die Fluggesellschaft den Ausfall zu verantworten hatte) als auch gegen den Pauschalreiseanbieter (wegen Minderung der Reisequalität und Verkürzung). Siehe zB https://compensation2go.com/en…aben-fluggaeste-anspruch/


    Insofern ist die Aufforderung, sich an Ryanair zu wenden, korrekt. Würde ich bald machen mit kurzer Frist (2-3 Wochen), und wenn erwartbar nicht oder nur teilweise gezahlt wird, direkt über die SÖP (https://soep-online.de) ein kostenloses Schlichtungsverfahren starten. Die nehmen keine Erfolgsbeteiligung und das hat bei uns immer sehr gut funktioniert.