Liebe Community,
dies ist mein erster Beitrag im Forum und er ist gleich ziemlich lang, ich hoffe, das ist trotzdem ok so.
Kurzversion:
Pauschalreise gebucht, Flug durch Fluggesellschaft annuliert, in Absprache mit Mitarbeiter des Reiseveranstalters und unter Zusicherung der Kostenübernahme selbstständig Ersatzflug gebucht. Nun weigert sich Reiseveranstalter, die Kosten zu übernehmen.
Langversion:
Ich habe am Sa., 25.06.22, mit Freunden eine beim Reiseveranstalter Frosch Sportreisen gebuchte, dreiwöchige Pauschalreise nach Griechenland angetreten. Die Pauschalreise enthielt Flug und Hotel, die Flüge waren also vom Reiseveranstalter gebucht und Bestandteil der Gesamtrechnung.
Der vorgesehene Hinflug von Berlin nach Thessaloniki, Fluggesellschaft Ryanair, wurde kurz vor dem Start annuliert (tatsächlich waren alle Fluggäste schon auf der Treppe ins Flugzeug, als der Flug abgesagt wurde!). Die Ryanair-Mitarbeiter vor Ort konnten uns weder einen Grund nennen noch einen Ersatzflug anbieten, sondern forderten uns auf, uns selbst zu kümmern.
Wir haben daraufhin versucht, uns mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Am Samstagabend war die Zentrale von Frosch nicht besetzt, aber wir konnten den Frosch-Hausleiter vor Ort in Griechenland telefonisch erreichen, haben ihm die Flugannulierung mitgeteilt und gefragt, wie nun weiter vorgegangen werden sollte.
Er sagte uns, dass wir in diesem Fall entweder von der Reise zurücktreten könnten und die Kosten erstattet bekämen oder uns selbstständig um einen Ersatzflug kümmern sollten, die Kosten für diesen Ersatzflug müssten wir zunächst auslegen, bekämen sie aber von Frosch erstattet.
In großer Eile haben wir dann kurzfristig noch Plätze in einem Flieger von München(!) nach Thessaloniki am nächsten Morgen (Sonntag) bekommen können, sind mit dem letzten ICE abends von Berlin nach München gefahren und gegen 2 Uhr morgens am Flughafen angekommen. Der Flug MUC—SKG hat gut geklappt und wir sind schließlich nach 48 Std. fast ohne Schlaf Sonntagmittag am Ziel angekommen. Spätestens jetzt völlig urlaubsreif.
Vor Ort haben wir in Absprache mit dem Frosch-Hausleiter eine E-Mail an Frosch geschrieben mit der Bitte um schnelle Kostenerstattung (immerhin hatten wir durch die kurzfristige Buchung Auslagen von fast € 500 p. P.) und den nötigen Belegen (Screenshot Flugannulierung, Flugtickets und Bahn-Fahrkarten). Außerdem haben wir eine Aufwandsentschädigung für den Stress und Ärger, die große Anstrengung unter Zeitdruck, den entfallenen Urlaubstag und 48 Stunden ohne richtigen Schlaf ggüb. Frosch geltend gemacht.
Nach drei Werktagen kam eine Eingangsbestätigung mit der Bitte um Geduld, da der Sachverhalt geprüft werden müsse. Und heute kam die Nachricht (gesamte Mail s. u.), dass Frosch für die Erstattung nicht zuständig sei, sondern wir uns an die Fluglinie wenden müssen.
Lt. https://www.finanztip.de/flugaenderung-pauschalreise/ ist in meinen Augen der Reiseveranstalter, also Frosch, zuständig, obendrein, wenn der Mitarbeiter vor Ort uns dies telefonisch zusagt (s. o.). Und auf unsere Bitte um Aufwandsentschädigung wurde im Übrigen überhaupt nicht eingegangen.
Habt Ihr Tipps für uns, wie wir unsere Ansprüche ggüb. Frosch durchsetzen können, ohne gleich juristischen Beistand einzuschalten?
Für Eure Hilfe vielen Dank!
Hotte
Antwort von Frosch zu unserer Bitte um Kostenerstattung:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter XXX,
vielen Dank für die Nachricht zu Ihrer Buchung. Wir bedauern sehr, dass Ihre Reise nicht so verlaufen ist, wie Sie es sich vorgestellt und wie wir es für Sie geplant haben.
Leider haben wir keinerlei Einfluss auf die Abläufe an den Flughäfen und bei den Fluggesellschaften.
Flugverspätungen und -annullierungen sowie das Stellen von Ersatz- und Betreuungsleistungen hat der Gesetzgeber in die Verantwortung der Airlines gelegt.
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht Ihnen daher gegebenenfalls eine Entschädigung durch die Airline zu. Siehe: https://www.bundesregierung.de…echte-als-fluggast-388400
Diese fällt im Regelfall deutlich höher aus als die Einzelleistungen, die Sie vom Reiseveranstalter erwarten können. Der Betrag, den die Airline gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 gewährt, wird auf evtl. Ansprüche aus Pauschalreiserecht gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.
Wir bitten Sie daher, Ihre Rechte bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Sollte die Fluggesellschaft keine oder nur eine anteilige Zahlung leisten, können Sie sich mit deren Antwort nochmals bei uns melden. Gerne können Sie der Airline dieses Schreiben zur weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche vorlegen.
Kontaktdaten Ryanair:
RYANAIR DAC
Dublin Office
Airside Business Park
Swords, Co Dublin
Ireland
Link für Ausgleichszahlung: https://onlineform.ryanair.com/de/de/eu-261
Üblicherweise reicht das Einreichen über den o.g. Link aus. Darüber hinaus finden Sie unter folgendem Link ein Musterschreiben des ADAC um Ihren Ausgleichsanspruch auf dem Postweg geltend zu machen. Hilfreich ist auch die APP der Verbraucherzentrale.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Airline gibt es Agenturen, die sich gegen eine Provision (nur im Erfolgsfall, sonst kostenlos) für die Erstattung an Sie einsetzen und auch notfalls für Sie den Klageweg bestreiten.
Hier eine Auswahl:
Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass wir aufgrund der aktuellen Situation und der Vielzahl an Flugverspätungen und -ausfällen für die Bearbeitung evtl. möglicher weiterer Ansprüche mit Bearbeitungszeiten von 2-4 Monaten rechnen. Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ohne eine Antwort Ihrer Airline an Sie keine Zahlung leisten können.
Diese E-Mail können Sie gern auch an Ihre Mitreisenden weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Tomberge
Produktmanagement
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Frosch Sportreisen GmbH
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Fon +49 251 927 88 26
Fax +49 251 927 88 44
Email: charlotte.tomberge@frosch-sportreisen.de
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