DKB Verwahrentgelt: Falsche Telefonberatung beim Wechsel von Karten- auf Tagesgeldkonto

  • Hallo zusammen,

    ich wurde im Zuge von Kartenumstellungen bei der DKB telefonisch von einem Mitarbeiter der DKB beraten. Es sollte die Kreditkarte gelöscht und stattdessen die Debitkarte eingesetzt werden. Mir wurde zugesichert, dass ich als langjähriger Bestandskunde (Aktivstatus) bei einem Wechsel auf ein Tagesgeldkonto kein Verwahrentgelt entrichte müsse, da das Girokonto seit sehr langer Zeit besteht. Nun hat sich gezeigt, dass ich ein Verwahrentgelt in Höhe von EUR 186,13 zahlen musste. Trotz sofortiger schriftlicher Beschwerde weigert sich die DKB das eingezogene Verwahrentgelt zu erstatten. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eindeutigen Betrug. Solche Machenschaften kenne ich nur aus Berichten zu Nepper, Schlepper, Bauernfänger.

    Gibt es eine Möglichkeit diesen Sachverhalt aufzuarbeiten?

    Liebe Grüße Ralf

  • Bei Betrug hilft die Polizei. (Oder versucht zu es zumindest)

    Polizei würde vermutlich nicht wirklich helfen, da die Gegenseite (DKB) ja bekannt ist. Somit würde über diese Schiene nur ein Rechtsstreit (Rechtsanwalt) helfen.

    Gesucht werden Meschen, die ebenfalls solch üble Erfahrungen mit Banken, insbesondere DKB, machen mussten.

  • Verbraucherzentrale Hamburg
    https://www.vzhh.de/themen/fin…as-ende-der-negativzinsen

    Anrufen und beraten lassen.( es kostet nicht soviel, das wird Dir anfangs gesagt. )

    Wenn Du die letzten Jahre geänderte AGBs unterschrieben hast, dann darf die Bank Negativzinsen erheben und das Problem reduziert sich auf die Beweisführung der Auskunft. Wenn nicht, dann dürfen die garnichts und Du gewinnst jeden Prozess. Die brauchen definitiv eine Einwilligung von Dir. Lass Dich dazu beraten bei der VZ. Allerdings wird als Bumerang eine Kontokündigung erfolgen. Rückzahlen müssen sie trotzdem ohne Deine AGB-Akzeptanz.

    Normalerweise werden solche Telefonate mitgeschnitten. Als allererstes sofort schriftlich, Einschreiben, Wiederspruch einlegen , sparsam( im Hinblick auf einen Rechtsstreit)begründen mit den Daten des Telefonates und einer eventuell fehlenden Akzeptanz der AGBs. Parallel eine stinknormale Anzeige bei der Polizei.

    Vielleicht übernimmt die VZ einen Rechtsstreit, wenn Du viel Glück hast und die daran interessiert sind.

    Es ist immer dasselbe: Was Du nicht beweisen kannst, hat auch nicht stattgefunden. Gewöhne Dir an, bei jedem Telefonat und persöhnlichen Gesprächen zu allen öffentlichen Sachen ein Protokoll zu führen mit Datum, Uhrzeit, Namen der Beteiligten und immer zu persöhnlichen Auskünften einen Zeugen mitnehmen.

    Es ist auch immer dasselbe, das ich Informationen nicht unbedingt nur von den Leuten einhole, die mir was verkaufen wollen.