Kontowechsel Bank

  • Hallo liebes Forum!

    Ich bin neu, hab noch nichts für euch getan und bitte trotzdem um eure Hilfe.

    Ich habe ein neues Konto eröffnet und die neue Bank mit dem Kontowechselservice beauftragt. Ausdrücklich nicht mit der Kontolöschung (nachweisbar).

    Ich wollte die Konten noch bis ca. Jahresende weiterführen bis keine Kontobewegungen mehr stattfinden.

    Die bisherige Bank hat das Konto jedoch ohne Auftrag gelöscht. Ohne Anschreiben oder sonstige Nachricht.

    Mir sind erhebliche Umstände und Kosten dadurch entstanden.

    Darf die Bank einfach mein Konto auflösen?

  • Kann es sein, dass du den Auftrag unwissentlich erteilt hast? "Einfach so" hat die Bank dein altes Konto eher nicht gelöscht. Frag doch mal nach, warum sie glaubten, das Recht dazu zu haben.

  • Vermutlich ist die Kontokündigung bei mind. einer der Banken fester Bestandteil des Kontowechselservice.


    Finanztip schreibt (Mit dem Kon­to­wech­sel­ser­vice Bank & Girokonto wechseln - Finanztip:(


    Die alte Bank darf ab einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt keine Lastschriften und Überweisungen mehr akzeptieren oder Daueraufträge ausführen. Sie muss restliches Guthaben auf das neue Konto überweisen und das alte Girokonto zum vom Kunden festgelegten Datum schließen.

  • Die gesetzliche Kontowechselhilfe geht üblicherweise mit Kontoauflösung des alten Kontos einher. Alles andere wäre ein ein sogenannter „Umzugsservice“. Würde dir empfehlen deine Unterlagen genau zu studieren.