Welche Vereinbarungen sind sinnvoll im Ehevertrag?

  • Warum findet hier der Ehegattenunterhalt keine Berücksichtigung? Laut Finanztip-Artikel ist das doch der Haupt-Streitpunkt bei Scheidungen. Dementsprechend vermutlich sinnvoll im Guten zu regeln.

    Wenn ich den Artikel zum Ehegattenunterhalt richtig lese, ist Unterhalt z.B. bei Arbeitslosigkeit oder schlechtem Verdienst eines der ehemaligen Partner (Aufstockungsunterhalt) fällig. Damit haftet man dafür, welche Ausbildngs-entscheindungen der Partner (zumeist vor der Ehe) getroffen hat und ob er/sie zu dumm ist einen ordentlichen Job zu finden. Im Beispiel von Finanztip, macht das für einen der Ex-Partner ein zweites Gehalt zu Lasten des anderen aus! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Regelung ist, die für "80% der Paare sinnvoll ist".

  • Vermutlich weil hier im Forum die Quote der Scheidungsfälle stark unterdurchschnittlich ist. Die Erklärung für letzteres dürfte auf der Hand liegen:


    Wenn einer der beiden Partner konsequent und (zumindest semi-)professionell anlegt, dann provoziert der andere nicht den Scheidungsfall, sondern wartet in Demut den Erbfall ab.

    "Kommt Zeit, kommt Geld"


    Denn bis so eine Scheidung durch ist, das dauert, und bis dahin mangelt es schon mal an der bisher gepflegten Konsequenz:huh:

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt