Welche Vereinbarungen sind sinnvoll im Ehevertrag?

  • Hallo zusammen,

    ich wollte euch mal fragen, welche Vereinbarungen ihr in einem Ehevertrag sinnvoll findet? Vielleicht habt ihr persönliche Erfahrungen damit gemacht oder mal was von Bekannten mitbekommen..

    Mein Verlobter und ich fangen langsam mit den Hochzeitsvorbereitungen an und dabei fiel mir auf, dass ich mir noch nicht so richtig Gedanken um die rechtlichen Sachen gemacht habe, obwohl ich ein sehr vorsichtig Mensch bin was das angeht. Und so sehr ich meinen Verlobten auch liebe, er kann leider nicht mit Geld umgehen, während ich das schon von Haus aus beigebracht bekommen habe und mich mit Altersvorsorge etc. beschäftige.

    Ich würde gerne lesen, was ihr dazu sagt. Ich weiß, es ist komisch, dass ich jetzt schon an sowas denke aber ich möchte mich zumindest mal informiert haben. Ob ich dann auch wirklich darauf bestehen würde, ist eine andere Sache...

  • Ich finde es völlig in Ordnung, wenn man die Rechtslage kennen möchte. Meine Empfehlung: Gehe http://www.finanztip.de/ehevertrag durch und mach dir klar was für dich und euch wichtig ist. Welchen Güterstand wollt ihr? Hat einer ein großes Vermögen oder wird viel erben? Ist einer Unternehmer? Etc. Gibt ein paar Checks, die man für sich beantworten sollte. Danach weiß man, ob man einen Ehevertrag braucht und was ungefähr drinstehen wird. Alles weitere klärt man dann beim Notar.


    P.S. wir haben keinen Ehevertrag und sind rundum zufrieden.

  • Hallo.


    Wir hatten damals den Plan, den Versorgungsausgleich auszuschließen, zumindest für den Fall, dass keine Kinder da sind.

    Den Plan haben wir aber später verworfen, auch weil zwischenzeitlich Kinder aufgetaucht sind. ;)

  • P.S. wir haben keinen Ehevertrag und sind rundum zufrieden.

    Hatten wir auch nicht, und die Ehe ist mittlerweile geschieden. Meine Erfahrung ist, für 08/15-Ehen - in denen keine stinkreicher ist als der andere, oder umgekehrt; in denen beide abhängig beschäftigt sind, ähnlich verdienen, keine Firma im Spiel ist; usw. - sind die „normalen“ gesetzlichen Regelungen schon sehr okay und ausreichend. Wir haben die Trennung und Eheauflösung aber auch auf eine Weise gestaltet, die lt. befreundeten Anwälten relativ selten ist …

  • Die Frage ist, was man möchte, inbesondere wenn einer stärker ist als der andere.


    Gütertrennung? Nur wenn keine Kinder und auch sonst alles getrennt gerechnet wird. Will man das?


    Kein Versorgungsausgleich? Kein Zugewinnausgleich? Nur wenn keine Kinder und jeder seines finanziellen Glückes Schmied ist?


    Befreiung von der Pflicht zu arbeiten bis Kinder 18 sind? Können wir uns schlicht von meinem Gehalt nicht leisten, kommt also nicht in Frage.


    So würde ich die Seite von Finanztip durchgehen und schauen, ob meine Wünsche von der Zugewinngemeinschaft abweichen. In unserem Fall passte es.

  • Wir haben keinen Vertrag, sind aber trotzdem noch verheiratet.


    Prinzipiell halte ich die gesetzlichen Regeln für sinnvoll, insbesondere bei einer "klassischen" Ehe (mit Kindern). Ich hätte aber auch keine Ahnung, wie wir heute noch den Zugewinn bzw. die Anfangsvermögen ermitteln sollten. Schon deshalb sollten wir das mit einer Scheidung lassen.


    Ob mit oder ohne Vertrag: Man sollte sich (neben Kindern, Wohnen etc.) vorher schon gemeinsam Gedanken über das Thema Geld machen, insbesondere wenn das Ausgabeverhalten unterschiedlich ist.

    Wie viele Konten gibt es und wofür? Wer (bzw. aus welchem Konto) bezahlt was? Welche Rücklagen werden gebildet? In wieweit ist das Geld "unser" Geld bzw. "mein/dein" Geld? Wann sollten Ausgaben mit dem Partner abgestimmt werden? Vielleicht sieht ein Partner das Auto als teures Hobby, der andere als Fortbewegungsmittel etc.

  • Hallo JuriS2019 ,

    schau Dir mal den folgenden Blogbeitrag der Beziehungsinvestoren zum Thema Ehevertrag.

    Alles zum Ehevertrag: Weil eine Scheidung so richtig weh tut (beziehungs-investoren.de)


    Und auch, wenn Du es aktuell bestimmt nicht hören magst. Geld bzw. finanzielle Fragen sind der Scheidungsgrund Nr. 1.:/

    Von daher ist es richtig, dass Du Dir darüber Gedanken machst. Und wenn Ihr jetzt schon völlig unterschiedliche Einstellungen zum Umgang mit Geld habt, wird es in der Ehe bestimmt nicht einfacher.

    Ich wünsche Euch viel Erfolg und Glück!

  • Wie wahrscheinlich bei den meisten anderen hier, die verheiratet sind, habe ich auch keinen Ehevertrag.


    Aber: Formal betrachtet, finde ich es eigentlich total sinnvoll und ziehe den Hut vor allen, die das vor der Ehe dann auch durchziehen. Es wird soweit alles geregelt und nichts dem Zufall überlassen. Für beide Seiten. Da ist m.E. nichts schlechtes dran.


    Der Mensch ist doch sonst auch ein Freund von geregelten Dingen. Warum tut man sich hier so schwer? Bei bzw. vor der Eheschließung kommt scheinbar mächtig Faktor "Mensch" ins Spiel... :) (ohne Wertung)

  • Der Mensch ist doch sonst auch ein Freund von geregelten Dingen. Warum tut man sich hier so schwer?

    Weil der Gesetzgeber ein Konstrukt geschaffen hat, das meinen Wünschen entspricht...

    - Anfangsvermögen bleibt bei mir

    - Erbe/Geschenke an mich werden nicht geteilt

    - Zugewinn wird geteilt (fair wegen Kindern)

    - Rentenansprüche werden geteilt (fair wegen Kindern)

    .... nennt sich Zugewinngemeinschaft.....


    Allein die 4 Bulletpoints decken 90% der Verhandlungsmasse ab. Wieso sollte ich einen Vertrag über etwas schließen, das von Gesetzes wegen gut geregelt ist?

  • Ich denke, nur um das Beispiel "Zugewinn" zu nennen: Wenn der eine Teil viel Zugewinn hat, möchte er, dass dieser entsprechend anders abgesichert wird. Heißt ja nicht, dass die Kinder nichts kriegen, im Gegenteil. Das könnte man dann sogar explizit regeln (aber eben so, dass der Ehepartner z.B. nur begrenzt etwas bekommt im Scheidungsfall).


    Das gleiche könnte für die Rentenansprüche gelten, sofern das vertraglich überhaupt umgesetzt werden könnte. Da mache ich ein Fragezeichen.


    Nochmal: Ich kann an einem Ehevertrag nichts verwerfliches finden.

  • Comandante


    Ich finde einen Ehevertrag sogar sehr sinnvoll.... wenn die Bedingungen entsprechend sind. Bei 80% der Paare ist er überflüssig, weil die gesetzliche Regelung genau das vorsieht, was als gerecht empfunden wird. Für die anderen 20% braucht es einen Ehevertrag. Worum es dabei geht, sieht man im Finanztip Artikel.

  • Kinder

    Wenn man sich gemeinsam für Kinder entscheidet, und ein Partner beruflich zurücktritt, dann ist der Zugewinn des einen Partners immer ein gemeinsamer Erfolg, der im Scheidungsfall zu teilen ist.


    Anders sieht es für mich bei extrem hohem Anfangsvermögen oder Erbe eines Partners aus. Da kann ich mir das Ausklammern des Zugewinns vorstellen. Bei uns ist die Situation ausgewogen. Da erübrigt sich das.

  • @chris2702


    Ich bin sogar der Meinung, dass eine große Zahl der von Dir genannten 20%, wo es einen Ehevertrag braucht, aus den von mir weiter oben beschriebenen emotionalen Beweggründen heraus keinen Ehevertrag abschließt.


    Dabei kann das enorme finanzielle Folgen haben.

  • Comandante


    Ich kann mir jedenfalls viele Extremszenarien vorstellen, die mit stinknormaler Zugewinngemeinschaft besser gelöst wären.


    Gütertrennung weil er hohe Zugewinne hat. Im Scheidungsfall rutscht sie direkt in Hartz4.


    Sie muss bis zum 18. Geburtstag der Kinder nicht arbeiten. Er krebst sich einen ab während sie chillt und danach abrutscht.

  • Nun ja, das wird ja in einem Vertrag von beiden Seiten geregelt. Nicht nur von einer Seite (sonst wäre es kein Vertrag).

  • Nun ja, das wird ja in einem Vertrag von beiden Seiten geregelt. Nicht nur von einer Seite (sonst wäre es kein Vertrag).

    Aber meistens gibt es einen überlegenen und einen unterlegenen Part.

  • Aber meistens gibt es einen überlegenen und einen unterlegenen Part.

    Oder einen überlegten und einen unüberlegten Teil. Ich habe aber auch schon Ehen zwischen zwei völlig unüberlegten Parteien gesehen.


    Ggf. macht das ernste Gespräch über die eventuellen Regelungsinhalte eines möglichen Vertrages aber auch den Vertrag überflüssig, vielleicht entfällt dann aber auch die Eheschließung, weil unvereinbare Vorstellungen aufeinander prallen. Dann sollte man aber froh sein, dies "rechtzeitig" bemerkt zu haben.