Welche Vereinbarungen sind sinnvoll im Ehevertrag?

  • Um mal ein Beispiel zu bringen. Meiner Frau wurde vor 5 Jahren eine Immobilie übertragen, die einen jahrzehntelangen Nießbrauch beinhaltet. Ich habe dieses Jahr eine Immobilie übertragen bekommen, jahrzehntelanger Nießbrauch, doppelter Wert zu dem meiner Frau.


    Im Scheidungsfall könnten wir uns mit Gutachten überziehen und haarklein vorrechnen, wer im Jahr 2035 wieviel Zugewinn erlangt hat. Meine Hoffnung ist eher, dass wir uns das Geld für die Gutachten sparen und den Zugewinn beiderseitig ausklammern. Ob diese Einigung gelingt, werde ich hoffentlich nie erfahren, da die Ehe lebenslang hält. Es wäre aber die sinnvollste Lösung und das auch ohne Vertrag, denn weiteres Erbe wird kommen, und darüber kann man dann wieder Verträge abschließen (oder eine Pauschalklausel unterschreiben, wo man nicht weiß, was sie in 20 Jahren bewirkt).

  • Kann man die Höhe des Zugewinnausgleichs begrenzen? Also z.B. es wird augeglichen aber bis maximal 100.000€ oder so? Das könnte ich mir als nützlich vorstellen bei sehr unterschiedlichem Vermögen oder sehr unterschiedlicher Einstellungen zu Geld.

  • Kann man die Höhe des Zugewinnausgleichs begrenzen? Also z.B. es wird augeglichen aber bis maximal 100.000€ oder so? Das könnte ich mir als nützlich vorstellen bei sehr unterschiedlichem Vermögen oder sehr unterschiedlicher Einstellungen zu Geld.

    Ja das geht und ich finde, in deinem Beispiel ist das auch überlegenswert.

  • Kann man die Höhe des Zugewinnausgleichs begrenzen? Also z.B. es wird augeglichen aber bis maximal 100.000€ oder so? Das könnte ich mir als nützlich vorstellen bei sehr unterschiedlichem Vermögen oder sehr unterschiedlicher Einstellungen zu Geld.

    Das sollte möglich sein. Es darf nur eine Partei nicht deutlich über den Tisch gezogen werden.

  • Wenn es so ist, dann ist die Ehe schon gescheitert und man braucht keinen Vertrag…..

    Das stimmt schon.


    Ich hatte da eine Geschichte im Hinterkopf, bei der die Frau auf den Unterhaltsanspruch verzichtet hat, damit der Mann die Schuld für das Scheitern der Ehe auf sich nimmt. (Altes Scheidungsrecht bis 30.06.1977)

    Also wurde auf materielle Absicherung verzichtet, um soziale Ächtung zu vermeiden.


    Ist ein anderer Kontext, aber Entscheidungswege sind auch heute noch häufig komplex und verschlungen.

  • Das sollte möglich sein. Es darf nur eine Partei nicht deutlich über den Tisch gezogen werden.

    Leider ist die Realität viel 'schlimmer'. So lange der Ehevertrag keine sittenwidrigen Regelungen enthält ist nahezu Alles erlaubt. Und wenn ein Anwalt/Notar mit der Gestaltung des Vertrags beauftragt wurde ist Dieser dem Auftraggeber verpflichtet. Sprich er ist nicht verpflichtet dem Partner zu erklären, was da er/sie da letztlich unterschreibt!


    Von daher empfiehlt es sich vor der Unterschrift unter einen Ehevertrag einen eigenen Anwalt/Notar zumindest noch mal drüber schauen zu lassen, damit man weiß, was man da im Zweifel an eigenen Rechten aufgibt.


    Hier ein entsprechender Beitrag zum Thema von Natasha Wegelin der genau das Thematisiert:

    Moneytalk: Ehevertrag - Madame Moneypenny

  • Meines Erachtens bleibt ein extrem hohes Anfangsvermögen bei einer Scheidung bei dem der es hat.

    Wenn das Anfangsvermögen hohe Zugewinne erwirtschaftet, kann es der Vermögende ausschließen, diese zu teilen.

  • Um hier mal noch einen anderen Punkt einzuwerfen: Wir haben uns damals auch lange mit möglichen Regelungen im Ehevertrag [Link wurde von der Moderation entfernt] beschäftigt. Finde das auch die beste Variante, solange man "noch" glücklich miteinander ist und dem anderen nichts böses will, zur Scheidung kann sich das je nach Trennungsgrund doch gern mal ändern. Jedenfalls haben wir uns dafür entschieden, den Versorgungsausgleich auszuschließen. Kinder waren bei uns keine im Spiel, aber mein Mann war selbständig und hat dementsprechend keine Rentenpunkte gesammelt. Ein Ausgleich wäre bei uns nur unfair geworden.
    Den mussten wir auch beim Notar machen und anders als hier gelesen ist der Notar auf niemandens Seite gewesen, sondern hat uns gleichermaßen aufgeklärt, was wir da unterschreiben. Das ist auch sein Job.

  • Hallo zusammen,

    es ist absolut zwingend notwendig sich damit zu beschäftigen.

    Eine klare Reglung halte ich eher für zwingend.

    Da er nicht mit Geld umgehen kann - um so mehr.

    Auch daran denken, wenn Sie auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, sich das durch einen ETF Investitutionsplan auf eigen Namen ausgleichen lassen.

    (Vertraglich abgesichert).

    LG

  • Ein Ehevertrag sollte den Lebensumständen angepasst sein. Chris in #11 hat gemeint, dass der Staat fast alle Vermögensaufteilungen ganz gut geregelt hat . Der Meinung bin ich auch. Die Frage ist, wie euer Einkommen aufgeteilt wird. Wenn ihr selbstständig sein wollt, oder einer von euch, so halte ich die gesetzliche Gütertrennung für das richtige Mittel.

    Was ist, wenn ihr bauen wollt? Da musst Du darauf achten, dass beide Teile zu 50% im Grundbuch stehen, wenn beide dazugezahlt haben. Uns so wird das bei allen gemeinsamen Anschaffungen- man müsste sich sein Eigentumsrecht sichern was nicht immer einfach ist. Die rentenrechtliche Ausgleichslage ist auch unschön bei einer Scheidung. Der Selbstständige zahlt nicht in die Rente ein und der angestellte Teil darf dann seine Rentenpunkte teilen im Scheidungsfall.

    Du solltest mal durchdenken, wenn Du in einen Bausparer investierst und er mit einem neuen Porsche angebraust kommt...........

    Zu Notaren muss ich sagen, dass deren Job nicht die Beratung ist-die darf sogar grottenschlecht und einseitig sein, weil dieses eben nicht sein Job ist. Ein Notar darf eigentlich keine Rechtsberatung abgeben, ausser zu vertragsrechtlichen Regeln. Der Job eines Notars ist,

    a.) der Form Genüge zu tun, Stichwort Formfehler

    b.) und zu dokumentieren, dass die richtigen Leute unterschrieben haben.

    Ich bin auch schon mit Rechtsanwalt zum Notar gegangen, weil es nötig war.

    Anwälte dürfen beraten zu inhaltlichen Fragen. Angeblich werden ca. 80% aller notariellen Verträge bei Anfechtung von den Gerichten einkassiert .