Warum findet hier der Ehegattenunterhalt keine Berücksichtigung? Laut Finanztip-Artikel ist das doch der Haupt-Streitpunkt bei Scheidungen. Dementsprechend vermutlich sinnvoll im Guten zu regeln.
Wenn ich den Artikel zum Ehegattenunterhalt richtig lese, ist Unterhalt z.B. bei Arbeitslosigkeit oder schlechtem Verdienst eines der ehemaligen Partner (Aufstockungsunterhalt) fällig. Damit haftet man dafür, welche Ausbildngs-entscheindungen der Partner (zumeist vor der Ehe) getroffen hat und ob er/sie zu dumm ist einen ordentlichen Job zu finden. Im Beispiel von Finanztip, macht das für einen der Ex-Partner ein zweites Gehalt zu Lasten des anderen aus! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Regelung ist, die für "80% der Paare sinnvoll ist".