Krankenversicherung bei Studenten

  • Hallo,


    hätte eine Frage zur KV bei Studtenten (kein Elternteil ist privat versichert)
    Ist ist doch korrekt, dass wenn ein Student mehr als 395 Euro Einkünfte im Monat hat oder mehr als 450 Euro verdient (unabhängig vom Alter) nicht mehr Familien
    versichert ist, sondern der Student muss sich in der studentischen KV versichern


    Frage:


    1. Darf der Student unbegrenzt Einkünfte haben (z.b. Zinsen, Mieteinkünfte) um in der studentischen KV mit einem Betrag von Euro 61,01 (ohne Pflege) zu bleiben?
    2. Wieviel darf der Student verdienen um weiterhin in der studentischen KV zu bleiben (da gibt es doch eine 20 Stunden Regel?


    Vielen Dank


    Mueller Benne

  • Hallo,


    wenn ich im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung im Laufe des Jahres die Einkommensgrenze von 5.400 € übersteige, muss ich mich dann ab dem Monat des Übersteigens Studentisch selbstversichern und beispielsweise erst ab Oktober zahlen oder muss ich für das ganze Jahr rückwirkend zahlen?



    Mit freundlichen Grüßen!

  • Noch eine Ergänzung: Am Telefon kriege ich von den Mitarbeitern der Krankenkassen immer die Auskunft, es käme auf den Monat an... also nicht mehr als 450€ im Monat.


    Ich habe in 2015 weniger als 5.400 € in einem Mini-Job verdient, aber in fünf einzelnen Monaten mehr als 450 rausbekommen, dafür in anderen deutlich weniger. Hätte ich mich da studentisch selbst versichern müssen?


    Es bleibt doch ein Mini-Job und ich habe nie mehr als 20 Stunden die Woche gearbeitet. Als Nachweise kann man bei meiner Kasse Lohnabrechnungen oder Steuerbescheide einreichen. Beim Steuerbescheid ginge ja auch nicht draus hervor, wie viel in einzelnen Monaten verdient wurde (zumal der Mini-Job ja sowieso nicht).


    Ist das Vorgehen der monatlichen Betrachtung seitens der Krankenkassen so richtig?

  • Ein kniffliger Fall:


    Also dass das ganze noch ein Minijob und damit grundsätzlich SV frei ist, stimmt. Denn Du hast insgesamt die 5.400 € nicht überschritten. Steht in den Geringfügigkeits-Richtlinien und nicht im Gesetz.


    Ich befürchte für die Familienversicherung könnte es tatsächlich anders sein, denn hier steht in § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V:


    (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

    5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.



    Ich kenne keine Richtlinie aus dem Kopf, die hier sagt dass die Ausnahmeregelung mit den 5.400 € jährlich auch hier gilt. Denn hier wird auf den Monat abgestellt und da warst Du über 450 €, ist wie gesagt aber nur eine Vermutung.



    Unabhängig davon könnte es aber auch sein, dass Du auf Grund Deines Alters nicht mehr in die Familienversicherung kannst. Ab 25 ist damit Schluss, außer es wurde Bundesfreiwilligendienst, FSJ etc. gemacht. Wenn Dein Nick suggeriert, dass Du Jahrgang 91 bist, dann könnte es dieses Jahr soweit sein.